Prozess nach Villach-Terror mit verstörenden Aussagen

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von Agenturen

Der Tatort in Villach drei Tage nach dem Anschlag

Bild: APA/APA/PETER LINDNER/PETER LINDNER


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Der Prozess gegen jenen Syrer, der am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt einen Terroranschlag im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) verübt haben soll, hat Mittwochfrüh am Landesgericht Klagenfurt begonnen. Bei dem Messerattentat starb ein 14-Jähriger, weitere fünf Personen waren teils lebensgefährlich verletzt worden. Der Mann räumte vor Gericht völlig ruhig seine Tat ein und gab auch an, wieder töten zu wollen.

Der Angeklagte gilt als hochgefährlich. Mit Spannung blickten die Zuseher der öffentlichen Verhandlung auf die Tür im rechten Eck des randvoll gefüllten Gerichtssaals. Dort trat der 24-Jährige in Handschellen, umringt von vier maskierten Justizwachebeamten, in einem eigens für ihn errichteten Glaskasten hervor und nahm auf einem Holzstuhl Platz. Um seinen Bauch schlang sich ein Gurt, an dem die Handschellen befestigt waren. Diese wurden ihm über die gesamte Dauer der Verhandlung nicht abgenommen. Die Anklage wirft ihm Mord, versuchten Mord in fünf Fällen und terroristische Straftaten vor.

Tat dauerte eine Minute und 24 Sekunden

"Das, was am 15. Februar in Villach geschehen ist, sollte man nicht in Worte fassen müssen", trug die Staatsanwältin den Geschworenen ihre Anklage vor. Von Anschlägen des IS lese man in der Zeitung, aber "er hat diesen Horror in Kärnten, in Villach Realität werden lassen". Innerhalb von einer Minute und 24 Sekunden soll der Angeklagte in der Villacher Innenstadt auf sechs Menschen im Alter von 14 bis 33 Jahren eingestochen haben.

Das erste und jüngste Opfer war ein 14-jähriger Schüler. "Er zog ihn von hinten zu sich und stach in den Brustbereich", schilderte die Anklägerin. Das Klappmesser mit einer circa zehn Zentimeter langen Klinge hatte der Angeklagte eigens für den Anschlag gekauft. Der 14-Jährige starb nach dem Attentat. Unvermittelt habe der Angeklagte gleich auf sein zweites Opfer, einen 15-Jährigen, eingestochen und ihm so lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt. Ein drittes Opfer aus der Gruppe konnte sich durch eine Abwehrbewegung "wie durch ein Wunder" vor schlimmeren Verletzungen bewahren. Insgesamt vier Überlebende wurden lebensbedrohlich verletzt, hielt die Anklägerin vor. "Nicht einmal zwei Minuten und das Leben so vieler Menschen war verändert." Die Opfer seien "völlig willkürlich" ausgesucht gewesen: "Er wollte, dass jedes Opfer stirbt und dass noch viel mehr Menschen sterben." Dies habe ein Essenslieferant verhindert, der den Bewaffneten mit seinem Pkw anfuhr.

"Blitzradikalisierung" auf TikTok

2020 hatte der Syrer mit kurdischen Wurzeln Asyl in Österreich beantragt und auch erhalten. Als Fluchtgrund habe er im Asylverfahren Angst um sein Leben angegeben, weil er in Syrien in die Armee eingezogen worden wäre, hielt die Staatsanwältin fest. Er lebte in Österreich mit seinem Bruder relativ unauffällig. Ab 2024 habe er sich aber immer weiter isoliert. Der Grund: IS-Propagandavideos auf TikTok. Die Staatsanwältin sprach von einer "Blitzradikalisierung". Zwei Tage vor der Tat hatte er ein Video aufgenommen, in dem er dem IS die Treue schwört. Vor einer Fahne der islamistischen Terrororganisation stehend sagte er: "Oh ihr unmoralischen Ungläubigen, wir haben euch den Tod gebracht. Wir werden euch wie Schafe schlachten!" Während dieser Worte klappte er die spätere Tatwaffe auf und hielt sie in die Kamera.

Sein Pflichtverteidiger sprach von einer "fassungslosen" Tat. Der Bruder des Angeklagten sei dabei "fassungsloser als alle anderen". Denn er habe die schleichende Radikalisierung nicht erkannt. Es liege nun an den Geschworenen, ob sie das Geständnis seines Mandanten auch als solches werten würden.

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Verstörende Einvernahme

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie er sich verantworten wolle, gab der Angeklagte über einen Dolmetscher nur knapp zurück: "Ich habe schon alles gesagt, ich habe sonst nichts zu sagen." In weiterer Folge verlas der Vorsitzende Aussagen des Angeklagten, die dieser unmittelbar nach der Tat und mehrere Wochen später vor der Polizei gemacht hatte. Konfrontiert mit diesen Aussagen nickte der mit einem weißen Hemd bekleidete Angeklagte nur, oder bestätigte es mit kurzen Worten. Ansonsten saß der 24-Jährige regungslos auf seinem Stuhl, tippte nur hin und wieder die Fingerspitzen aneinander.

Vor der Polizei hatte er angegeben, dass er die Tat begangen habe, um den IS zu stärken, damit dieser einen eigenen Staat etablieren könne. Seine Aussage kurz nach der Tat: "Mir ist es egal, wenn ich sterbe. Ich töte die Menschen, weil sie uns töten." Er sehe sich als "Krieger des IS", der das Ziel habe, westliche Männer zu töten. Das habe auch zur Auswahl seiner Opfer beigetragen: "In den Videos wurde immer gesagt: Keine Kinder, keine Frauen, keine älteren Menschen töten, sondern jeden westlichen Mann, der eine Waffe tragen kann."

Warum er direkt vor seiner Festnahme gelächelt und den erhobenen Zeigefinger (den Tauhid-Finger, Anm.) gezeigt hatte, begründete der Syrer mit: "Ich habe damit gerechnet, dass mich die Polizei erschießt und ich als Märtyrer in den Himmel komme." Vor der Tat habe er mehrmals ein rund 30-minütiges IS-Video angesehen, auf dem eine regelrechte Anleitung zu einem Anschlag mit einem Messer gegeben wurde.

Angeklagter "wollte noch mehr töten"

Eigentlich habe er noch mehr Menschen töten wollen, hatte er vor der Polizei angegeben, es hätten rund zehn sein sollen. Dazu hatte er vorher bereits andere Anschlagspläne gewälzt, sagte der Angeklagte auf Nachfrage der Staatsanwältin: "Ich hatte andere Szenarien, aber leider keinen Zugang zu anderen Waffen, wie einen Sprenggürtel, mit dem ich noch mehr Menschen töten hätte können."

Die Frage, ob er die Tat bereut, verneinte der Angeklagte auch vor Gericht. Vor der Polizei hatte er ausgesagt: "Das Einzige, was ich bereue, ist, dass ich nicht gestorben bin." Auffällig war, wie klar der Angeklagte in der Vernehmung eine Grenze zwischen dem Islam als Glaubensrichtung und dem IS zog: "Der Islam wird sagen, meine Tat ist falsch. Aber der IS wird das gutheißen." Denn beim IS gelte: "Jeder, der Ungläubige tötet, kommt ins Paradies."

Auf die Frage des Richters, ob er so eine Tat wieder begehen werde, wenn er die Gelegenheit dazu habe, nickte der Angeklagte. Und auf eine weitere Frage, wo auf der Welt seiner Ansicht nach das Gebiet des Islamischen Staates liegen soll, antwortete der Mann: "Auf der ganzen Welt." Viermal war der Angeklagte nach der Tat einvernommen worden, berichtete die Leiterin des Kärntner Landesamts für Verfassungsschutz als Zeugin. Er sei zwar immer geständig gewesen, aber habe sich auch in der Haft noch weiter radikalisiert. Er sei bereit, auch wieder Gewalttaten zu begehen, schloss sie.

Video rekonstruierte Tathergang

Der Tathergang wurde akribisch aufgearbeitet. Ein über 14 Minuten langes Video von Überwachungskameras zeigte, wie der Angeklagte an jenem Tag durch die Villacher Altstadt spazierte: Vom Bahnhof über die Draubrücke und die Lederergasse und wieder zurück. Dann erfolgte der Angriff auf die Gruppe Jugendlicher. Ebenfalls zu sehen war, wie der damals 23-Jährige auf sein letztes Opfer zuläuft und mit voller Wucht mit dem Messer ausholt. Der Angegriffene konnte allerdings fliehen und blieb so vor schlimmerem bewahrt.

Besonders angespannt verfolgten die Anwesenden im Saal eine Aufnahme aus dem Inneren des Rettungswagens, der als erstes am Tatort ankam. Zu erkennen war der Angeklagte, wie er seelenruhig auf seine Festnahme wartete. Nur wenige Meter daneben lag eines der Opfer am Boden und kämpfte um sein Leben. Sechs Minuten nach dem ersten Stich waren zwei Polizistinnen vor Ort. "Er hat meinen Anweisungen keine Folge geleistet und nur gegrinst", schilderte eine der beiden als Zeugin. In diesem Zusammenhang wurde auch die Tatwaffe vom Richter vorgezeigt. Zu Mittag wurde die Verhandlung kurz pausiert, am Nachmittag folgen weitere Zeugeneinvernahmen.

Kontroverse um Sicherheitsvorkehrungen

Für Aufsehen sorgten auch die strengen Sicherheitsvorkehrungen im Landesgericht Klagenfurt: Rund um das Gerichtsgebäude und auch innerhalb waren zahlreiche Polizeibeamte postiert. Alle Zuhörer, auch Journalistinnen und Journalisten, wurden am Eingang genau auf elektronische Geräte kontrolliert. Die Zahl der Handys und Laptops wurde von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes notiert - diese müssen dann vor dem Eingang des Saales abgegeben werden. Will man damit im eigens eingerichteten Medienraum arbeiten, so muss man diese beim Verlassen des Saales jeweils wieder abholen.

Der Vorsitzende Richter ließ es sich nicht nehmen, nach Kritik von Pressevertretern zu Beginn der Verhandlung einige Erläuterungen dazu abzugeben. "Das soll keine Sekkiererei welcher Art auch immer sein, sondern dient dem Schutz der Verfahrensbeteiligten." Aus der Position der "anonymen" Presse sei es "ein Leichtes", dies als eine Einschränkung der Pressefreiheit zu kritisieren. "Die Geschworenen sind nicht anonym, wenn sie von uns nicht geschützt werden", fuhr er fort. Zudem rief er die anwesenden Journalisten auf, den Saal nicht "alle zwei Minuten" zu verlassen, das würde er als "ein klein wenig störend" empfinden. Jeder solle seinen "Hausverstand" einsetzen.

Urteil am Donnerstag erwartet

Namen und Bilder von Geschworenen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Nach Bitte des Landesgerichts wird auch auf eine namentliche Nennung der drei Berufsrichter sowie der Staatsanwältin in der Medienberichterstattung verzichtet.

Schon eine Dreiviertelstunde vor Prozessbeginn hatte reger Andrang beim Einlass geherrscht. Um 8.30 Uhr wurde der Schwurgerichtssaal geöffnet. Dabei wurde auch der erste Blick auf die Umbauarbeiten im Saal möglich: In einer Ecke des Saales, vom Zuhörerraum aus gesehen rechts neben dem Richterpult, wurden Panzerglaswände installiert, die einen kleinen, viereckigen Raum bilden, die durch eine Saaltür auf der Hinterseite betreten werden konnte. Der Prozess ist am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 bis 16.30 Uhr anberaumt. Bei einem Schuldspruch durch die acht Geschworenen droht dem Angeklagten eine lebenslange Haft.

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