Diversion für Christopher Seiler nach Gewaltvorwürfen
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von AgenturenStrafrechtlicher Schlussstrich für Christopher Seiler
Bild: APA/APA/EVA MANHART/EVA MANHART
Die Gewaltvorwürfe einer Frau gegen Christopher Seiler sind strafrechtlich vorerst mit einer Diversion für den Künstler abgeschlossen worden. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, der APA, nachdem Seiler einen entsprechenden Instagram-Beitrag veröffentlicht hatte. "Es wurde eine Probezeit von zwei Jahren mit Pflichten vereinbart", sagte Bussek am Freitagnachmittag. Details zu den Verpflichtungen, die Seiler auferlegt wurden, nannte sie nicht.
Die Anklagebehörde hatte seit Anfang März gegen Seiler ermittelt, nachdem eine Frau ihn angezeigt hatte. Nach Dreharbeiten soll es in einem Auto zu übergriffigem Verhalten des Musikers gekommen sein. Dem Vernehmen nach standen die Vorwürfe der Nötigung und Körperverletzung (§ 83 StGB) im Raum.
Gerade bei minderschweren Vergehen ist eine diversionelle Erledigung in Strafverfahren keine Seltenheit. Bei hinreichend geklärtem Sachverhalt haben Staatsanwaltschaften die Möglichkeit, auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Einem Beschuldigten wird ein Angebot mit Bedingungen unterbreitet, die, sofern er sich diesen Bedingungen - etwa gemeinnützigen Leistungen - unterwirft, zur Einstellung des Verfahrens führen. Der Beschuldigte erspart sich damit eine Anklage und eine Hauptverhandlung vor einem Gericht. Im Fall einer bisherigen Unbescholtenheit gilt er weiter als nicht vorbestraft. Es erfolgt keine Eintragung im Strafregister. Allerdings bleibt eine Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.
Seiler will im Juni wieder auf der Bühne stehen
Seilers Manager bestätigte die diversionelle Erledigung: "Man hat sich geeinigt, das Verfahren ist damit abgeschlossen. Christoph setzt seine Therapie nach der stationären Entlassung fort. Im Juni wird er wieder auf der Bühne stehen."
Der Sänger selbst hatte in einer Insta-Story die Diversion publik gemacht: "Sie (die Geschädigte, Anm.) hat mit ihrer Anzeige absolut richtig gehandelt und dadurch Grenzen laut aufgezeigt." Jegliche Form von Gewalt sei inakzeptabel: "Wurscht, wie ma beinaund is." Er sei froh, eine Chance auf Wiedergutmachung bekommen und genutzt zu haben.
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