
Überblick
Neue E-Moped-Regeln ab 1. Oktober: Was dann gilt
Ab 1. Oktober dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn. Die Fahrzeuge müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Lenkerinnen und Lenker benötigen eine Lenkberechtigung und es gilt Sturzhelmpflicht.


























