Tipps vom ÖAMTC
Verlorenes oder beschädigtes Gepäck: Diese Rechte haben Reisende
Aktualisiert:
von JOYN NewsTreffpunkt Österreich zu Mittag
Reiseversicherung: Brauch ich das?
Videoclip • 05:39 Min
Verlorenes oder beschädigtes Gepäck gehört für viele Menschen zu den unangenehmen Überraschungen einer Flugreise. Welche Rechte Betroffene in solchen Fällen haben, welche Fristen einzuhalten sind und wie man im Schadensfall richtig vorgeht, erklärt der ÖAMTC.
Das Wichtigste in Kürze
Selten, aber doch kommt es vor, dass Koffer am Flughafen abhandenkommen oder beschädigt werden.
Wer in einem solchen Fall den Vorfall rasch meldet, Fristen einhält und notwendige Ausgaben dokumentiert, kann seine Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft sichern.
Auch wenn Gepäckverluste statistisch seltener werden, können Reisende dennoch davon betroffen sein. In so einem Fall heißt es zunächst einmal: Ruhe bewahren. "Wer am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer wartet, sollte den Vorfall noch am Flughafen am Schalter des Gepäckdienstes melden", erklärt Nikolaus Authried aus der ÖAMTC-Rechtsberatung.
Am Schalter wird dann in der Regel ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt. "Eine Kopie dieses Formulars – oder die digitale Bestätigung – sollte man unbedingt selbst aufbewahren, da sie für die weitere Abwicklung wichtig werden könnte", erklärt Authried.
Wichtig: Fristen beachten und Ansprüche sichern
Geht aufgegebenes Gepäck verloren, kommt es verspätet an oder wird beschädigt, muss dies der Fluggesellschaft zusätzlich schriftlich gemeldet werden, wenn man Ansprüche geltend machen will.
Dabei gelten klare Fristen:
Beschädigungen sind unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks zu melden. Bei verspätetem Gepäck gilt eine Frist von 21 Tagen ab Zustellung.
Nach Ablauf von 21 Tagen (ab dem Tag der geplanten Übergabe) gilt ein Gepäckstück als verloren. Für diesen Fall ist keine weitere Frist vorgesehen.
Jedenfalls wichtig ist, jeden Verlust so rasch wie möglich bei der Fluglinie zu melden.
Für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck haften Fluggesellschaften derzeit bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.600 Euro. "Werden besonders wertvolle Gegenstände oder hochwertige Kleidungsstücke im aufgegebenen Gepäck transportiert, sollte eine Reisgepäckversicherung abgeschlossen oder der höhere Gepäckwert beim Check-In – gegebenenfalls gegen Aufpreis – deklariert werden", rät der ÖAMTC-Rechtsberater.
Ersatzeinkäufe für "Overnight-Kit"
Kommt der Koffer oder das Gepäck verspätet an, stellen manche Fluggesellschaften ein sogenanntes "Overnight-Kit" mit den wichtigsten Hygieneartikeln zur Verfügung. Allerdings: man muss meistens die notwendigen Ersatzkäufe zuerst selbst besorgen und auslegen und erhält das Geld für notwendige Ausgaben dann von der Airline refundiert.
"Die Kosten für die Ersatzkäufe werden in der Regel recht rasch rückerstattet. Wichtig ist, dass sich Reisende vernünftigerweise nur das Notwendigste zu nachvollziehbaren Preisen kaufen. Was notwendig ist, hängt auch vom Reisezweck ab. Selbstverständlich kann man Nachtwäsche, Hygieneartikel, Unterwäsche und frische Kleidung für die Tage ohne das eigene Gepäck kaufen. Die Belege für die Käufe müssen für die Rückerstattung vorgelegt werden", so Authried.
Es ist allgemein ratsam, sich bereits vor der Flug-Buchung mit dem Gepäck zu beschäftigen, damit böse Überraschungen vermieden werden. Laut ÖAMTC ist es wichtig sich über folgende Punkte schlau zu machen:
Welcher Tarif beinhaltet nur Handgepäck?
Welche Freigepäckmenge ist erlaubt?
Falls man teure Sachen mit auf Reisen nimmt – brauche ich eine extra Versicherung?
Ob Gepäck verloren oder beschädigt: Wer die Gepäckbestimmungen kennt und im Schadensfall rasch handelt, ist auf der sicheren Seite und kann seine Ansprüche besser durchsetzen.
Mehr entdecken

Podcast-Interview
"How I Met Your Mother"-Star enthüllt: Darum haben die Darsteller kaum mehr Kontakt

Nahost
Trump droht Iran mit "Wirtschaftskrieg"

Ex-Royals
Harry und Meghan kehren wohl nach Großbritannien zurück

Valorisierungsgesetz
Ab 2027: Wien erhöht Gebühren für Wasser, Kanal und Müll

Sozialhilfe-Reform
Sozialhilfe: Fahrplan 2027 soll halten, Inhalte noch vage

Steiermark
Mord an Achtjähriger: Vater ist geständig



