Neue Regelungen

Ab 1. September: Das ändert sich für Führerscheinbesitzer

Veröffentlicht:

von JOYN News

Steiermark heute

"Aktion scharf": 19 Führerscheine eingezogen

Videoclip • 02:12 Min


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Mit 1. September tritt die 23. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) in Kraft: Damit gibt es unter anderem Änderungen bei Gültigkeit, Fristen sowie neue Regelungen nach Verlust eines Führerscheins. Ein Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Von der Gültigkeitsdauer bis hin zu neuen Fristen und Regeln: Ab dem 1. September 2026 ändert sich einiges für Führerscheinbesitzer:innen.

  • Ein Überblick über die neuen Regelungen.

C- und D-Schein: Künftig auch ab 60 fünf Jahre gültig

Eine wesentliche Änderung betrifft die Führerscheinklassen C (LKW) und D (Bus): Hier wird die Lenkberechtigung künftig auch ab 60 Jahren fünf Jahre lang gültig sein. Bisher musste diese ab diesem Alter alle zwei Jahre verlängert werden.

Internationaler Führerschein länger gültig

Verlängert wird auch die Gültigkeitsdauer internationaler Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen, das in rund 90 Staaten angewandt wird, informiert der ÖAMTC. Diese sind ab dem 1. September drei Jahre lang gültig.

Aber Vorsicht: Internationale Führerscheine nach anderen Übereinkommen bleiben von dieser Regelung unberührt und gelten weiterhin für ein Jahr – dies betrifft z. B. auch große Länder wie die USA oder Kanada.

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Mehr Spielraum bei verlorenem Schein

Wer seinen Führerschein verliert oder Opfer eines Diebstahls wird, kann künftig länger mit der entsprechenden Anzeigebestätigung unterwegs sein. Bisher waren es vier Wochen, nun berechtigt diese bis zu acht Wochen zum Lenken von Fahrzeugen.

"In den meisten Fällen wird ein Führerschein-Duplikat ohnehin deutlich schneller ausgestellt. Ein zusätzlicher Zeitpuffer kann in einzelnen Fällen dennoch sinnvoll sein", so ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.


Neue Fristen bei Führerscheinprüfungen

Wer eine Führerscheinprüfung nicht besteht, musste bisher zwei Wochen warten, um erneut anzutreten. Das ändert sich nun: Jetzt ist ein Antritt nach zwölf Tagen schon möglich.

Strenger wird es jedoch bei Täuschungsversuchen bei der Prüfung: In diesen Fällen ist ein erneutes Antreten erst wieder nach 18 Monaten möglich, statt wie bisher nach neun Monaten.

Neuer Führerschein bei Teilverzicht auf Lenkberechtigungsklassen

Neu geregelt wird auch der Umgang mit dem Verzicht auf Lenkberechtigungen: Wer komplett verzichtet, muss den Führerschein künftig ganz abgeben. Bei einem Teilverzicht wird ein neuer Führerschein mit den verbleibenden Führerscheinklassen ausgestellt.

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