Wiener Wohnen
Einbau von Klimaanlagen im Gemeindebau wird erleichtert
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von Quelle: APA, JOYN NewsDer Einbau ist ab sofort möglich
Bild: APA/APA/THEMENBILD/HANS KLAUS TECHT
Wien erleichtert den Einbau von Klimaanlagen im Gemeindebau. Bisher war die Installation nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn medizinische Gründe vorlagen. Die Beschränkungen fallen angesichts immer heißerer Sommer ab sofort, wie Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) am Mittwoch mitteilte. Sofern technische, bauliche und rechtliche Vorgaben eingehalten werden, können Mieterinnen und Mieter Splitgeräte montieren.
Das Wichtigste in Kürze
Die Stadt Wien erlaubt künftig den Einbau von Klimaanlagen in Gemeindebauten deutlich einfacher, da die bisherigen Ausnahme-Regeln wegen der zunehmenden Hitze abgeschafft wurden.
Mieter können nun Splitgeräte installieren, sofern technische und rechtliche Vorgaben wie Lärmschutz und fachgerechte Montage eingehalten werden.
Bisher mussten Betroffene zum Beispiel pflegebedürftig sein, um eine Genehmigung zu erhalten. Auch wenn bei Lokalen gewerberechtliche Auflagen eine Kühlung notwendig machten, wurde die Erlaubnis erteilt. Derartige Nachweise sind nun nicht mehr nötig.
"Wochenlange Hitzephasen und Tropennächte stellen für immer mehr Menschen in der Stadt eine enorme Belastung dar", betonte die Stadträtin.
Hanel-Torsch sieht Paradigmenwechsel
Trotz unterschiedlicher Maßnahmen gegen Hitzeinseln und sommerliche Überhitzung könnten in manchen Fällen nur mehr Klimageräte für eine zufriedenstellende und verträgliche Abhilfe sorgen, zeigte sich Hanel-Torsch überzeugt. Sie sprach von einem Paradigmenwechsel.
Dieser würde auch weiterhin ein angenehmes Wohnumfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner schaffen.
Zugelassen sind Split-Klimageräte mit Innen- und Außeneinheit. Voraussetzung für eine Genehmigung durch Wiener Wohnen ist eine fachgerechte Planung und Montage durch konzessionierte Firmen sowie die Einhaltung von notwendigen Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Anbringung. Die Installation darf erst bei Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen durchgeführt werden.
Auf die Lärmgrenzwerte müsse insbesondere in den Nachtstunden geachtet werden, hieß es. Damit solle eine Belastung der Nachbarn vermieden werden. Die Kosten für die Anlage sind von den Mietern selbst zu tragen. Anders als beim Einbau von Beschattungssystemen gibt es für Klimaanlagen keine Förderung.
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