EU verschiebt Gespräche über neue Abschieberegeln
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von Agenturen++ ARCHIVBILD ++ Keine Einigung bei Verhandlungen zu Abschieberegeln
Bild: APA/APA/dpa/Julian Stratenschulte
Nach stundenlangen Verhandlungen haben Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten ihre Gespräche über neue Abschieberegeln der EU vertagt. Die Verhandlungen würden am 1. Juni fortgesetzt, verlautete am Donnerstag aus Diplomatenkreisen. Bei der sogenannten Rückführungsverordnung geht es unter anderem um die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittländern außerhalb der EU.
Die Verhandlungspartner hatten ihre Gespräche am Mittwochabend abgebrochen und zunächst eine Fortführung am Donnerstag vereinbart. Doch auch nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen blieb eine Einigung aus. Die Abschiebezentren werden von mehreren Ländern wie Deutschland, Österreich und Dänemark befürwortet. Unter anderem werden Länder wie Ruanda, Uganda oder Usbekistan als Standorte erwogen.
Zeitrahmen für Umsetzung noch zu klären
Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) hatte die Einrichtung der Zentren vor rund einem Jahr zusammen mit anderen Maßnahmen vorgeschlagen, die alle darauf abzielten, die Zahl der Abschiebungen aus der EU deutlich zu erhöhen. Während sowohl die Mitgliedstaaten als auch das EU-Parlament sich grundsätzlich für mehr Abschiebungen und die Zentren in Drittländern ausgesprochen haben, gibt es nach Angaben aus Diplomatenkreisen noch einige Details zu klären. Dabei geht es demnach insbesondere um den Zeitrahmen für die Umsetzung der Pläne.
Verhandlungskreisen zufolge wollten Länder für die Umsetzung einiger Regelungen mehr Zeit, um die nationale Rechtslage anzupassen. Sie forderten ursprünglich, dass die meisten Regelungen der neuen Rückführungsverordnung nach zwei Jahren in Kraft treten - mit Ausnahme derjenigen zu den Rückkehrzentren. Vonseiten des Parlaments möchte man eine sofortige Umsetzung.
Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Mitwirkung der Asylwerber gefordert
Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylwerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.
Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.
Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von des deutschen Politikers Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Rechten kooperierte als zuvor bekannt war.
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