Mordverdächtige 14-jährige Wienerin zurechnungsfähig
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von AgenturenDie Bluttat ereignete sich am Friedhof Baumgarten in Penzing
Bild: APA/APA/MAX SLOVENCIK/MAX SLOVENCIK
Jene 14-Jährige, die am 23. Februar am Friedhof Baumgarten in Wien-Penzing eine 64 Jahre alte Frau mit einem Taschenmesser erstochen haben soll, war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten einer Kinder- und Jugendpsychiaterin. Aufgrund der somit gegebenen Schuldfähigkeit muss die 14-Jährige mit einer Mordanklage rechnen - die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Mädchen ihr Opfer vorsätzlich getötet hat.
Laut Gutachten stach das Mädchen unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung mehrmals auf die 64-Jährige ein. "Der Sachverständigen zufolge hat sie eine instabile Persönlichkeitsstörung, konnte aber das Unrecht ihrer Tat einsehen", fasste Christoph Zonsics-Kral, der Sprecher des Wiener Landesgerichts, den Kern des Gutachtens zusammen. Das Gutachten besage weiters, "dass die Gefahr besteht, dass sie gleichartige Delikte wieder begehen wird", bestätigte Zonsics-Kral am Freitag auf APA-Anfrage einen Bericht der "Kronen Zeitung". Aufgrund dieser Gefährlichkeitsprognose spreche sich die Sachverständige im Fall einer Verurteilung für die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum aus, wo die 14-Jährige haftbegleitend therapeutisch und medikamentös behandelt werden kann.
Tatverdächtige nach Asten verlegt
Wie Zonsics-Kral mitteilte, wurde die 14-Jährige bereits Ende März nach Asten verlegt: "Die U-Haft wurde in eine vorläufige Unterbringung umgewandelt." Aufgrund der gutachterlich festgestellten Persönlichkeitsstörung ist die Unterbringung vorerst bis 20. Mai rechtswirksam.
Die Staatsanwaltschaft dürfte bis dahin eine Mordanklage gegen die 14-Jährige beim Landesgericht einbringen. Sie hatte in unmittelbarer Nähe des Tatorts gelebt, das Mädchen war in einer WG für psychisch kranke Jugendliche untergebracht. Nach der Bluttat hatte sie Fotos von der Leiche an Bekannte verschickt. Nach ihrer Festnahme erklärte sie, sie habe "Blut sehen" und sich "wieder einmal richtig spüren" wollen.
Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Wird zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet, kann die betroffene Person bei Bedarf auch nach Verbüßung der über sie verhängten Freiheitsstrafe weiter angehalten werden, und zwar ohne zeitliche Befristung. Entlassen wird sie erst dann, wenn psychiatrische Sachverständige bescheinigen, dass von ihr keine Gefahr mehr ausgeht.
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