Schwere Körperverletzung - Vorarlberger Polizist verurteilt
Veröffentlicht:
von AgenturenDer Polizist wurde am Landesgericht Feldkirch verurteilt
Bild: APA/APA/THEMENBILD/JOCHEN HOFER
Ein 54-jähriger Polizist ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung unter Ausnutzung einer Amtsstellung zu einer unbedingten Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt worden. Der langjährige Polizeibeamte soll im Dezember 2023 bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt einen jungen Mann grundlos mit den Fäusten blutig geschlagen und ihm die Hand gebrochen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine Frau hatte am Tag der Tat die Polizei wegen häuslicher Gewalt an ihren Wohnort in Feldkirch gerufen. Als die Polizei kam, standen die beiden Söhne der Frau, 29 und 31 Jahre alt, in der Tür. Die Anruferin sagte, dass mittlerweile alles wieder in Ordnung sei. Der Beamte wollte das nicht ohne Kontrolle akzeptieren und hakte deshalb nach, ob er das Haus betreten dürfe, um Nachschau zu halten. Daraufhin beleidigte und beschimpfte ihn der jüngere Hausbewohner.
Der Polizeibeamte verlor die Beherrschung und versetzte dem Älteren mehrere Faustschläge gegen den Kopf. Dieser hielt sich schützend die Hände vors Gesicht, weshalb durch die Schläge sein Mittelhandknochen gebrochen wurde. Der Polizeibeamte führte den Mann ab, brachte ihn zu Boden und schlug weiter auf den bereits im Gesicht stark Blutenden ein. "Jetzt reicht es", forderte laut Aussage vor Gericht ein Polizeikollege. Neben der gebrochenen Hand erlitt der 31-Jährige eine Schädelprellung und Hämatome im Gesicht. Er musste zwei Mal an der Hand operiert werden und war über sechs Wochen im Krankenstand.
Polizeibeamter und Staatsanwalt berufen
Der Beamte wurde wegen schwerer Körperverletzung unter Ausnutzung einer Amtsstellung zu acht Monaten bedingter Haft und 2.160 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Dem Opfer wurden 1.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.
"Von Schuldübernahme oder Reue war kein Funke zu spüren", so die vorsitzende Richterin des Schöffensenates. Die Kollegen des Angeklagten bestätigten, dass in der Situation zwar Aggression vorgeherrscht habe, ein Angriff habe jedoch nicht gedroht. Somit gab es keine Rechtfertigung für die heftigen Faustschläge. Der Verurteilte wird die Entscheidung mit allen Mitteln bekämpfen, auch die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Mehr entdecken

Bezirk Amstetten
NÖ: Ermittlungen zu Hunderten toten Schweinen in Mastbetrieb

Paris
Keine Halbfinal-Tickets für Österreich bei Schwimm-EM

Polizei ermittelt
Mord in Wien: 26-Jähriger mit Stichverletzungen in Hof gefunden

"Glücklicher Moment"
Omar Artan: Vom WM-Aus zum historischen Super-Cup-Einsatz in Salzburg

Gehirnscan
Wiener Studie zeigt: Hunde unterscheiden Emotionen in Menschengesichtern

Über 570 Verletzte
Schweres Erdbeben in Kolumbien: Mindestens 132 Tote
