Strengere Regeln für E-Scooter in Kraft

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von Agenturen

Auf Zweirädern gelten uneinheitliche Altersangaben

Bild: APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER


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Ab Freitag gelten neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes. Das wurde in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im März beschlossen. So gilt bei E-Bikes nunmehr eine Helmpflicht bis zum 14. Geburtstag, bei E-Scootern bis zum 16. Außerdem müssen Letztere mit Blinkern an den Lenkgriffen und Klingel ausgestattet sein. Die Alkoholgrenze wird auf 0,5 Promille gesenkt. Bei E-Bikes und Fahrrädern gelten weiterhin 0,8 Promille.

E-Scooter ohne Blinker dürfen nicht mehr verwendet werden. Bei herkömmlichen Fahrrädern gilt weiterhin eine Helmpflicht für Kinder bis zum zwölften Geburtstag. Mit der 36. StVO-Novelle werden außerdem die notwendigen rechtlichen Grundlagen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigte Zonen geschaffen, wie sie etwa für die Wiener Innenstadt geplant sind. Das betrifft nur mehrspurige Fahrzeuge, die Kamera-Überwachung muss zweifach gekennzeichnet sein. Weitere Regelungen der Novelle treten mit 1. Oktober in Kraft. Dann werden E-Mopeds, wie sie von vielen Essenszustellern verwendet werden, als Kraftfahrzeuge klassifiziert und vom Radweg verbannt.

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