Unwetter-Schäden: Wie beantragt man im Burgenland Hilfe?
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von JOYN NewsBild: APA/ROBERT JAEGER
Immer öfter kommt es in Österreich zu verheerenden Unwettern, Hochwasser und Hagel sorgen teils für schwere Schäden. Betroffene können sich Hilfe vom Katastrophenfonds holen. So gelangt man im Burgenland zu der Unterstützung.
Das Wichtigste in Kürze
Immer öfter kommt es in Österreich zu verheerenden Unwettern, Hochwasser und Hagel sorgen teils für schwere Schäden.
Betroffene können sich Hilfe vom Katastrophenfonds holen.
Hauptsächlich betrifft die Katastrophenbeihilfe die Behebung von Bau- und Inventarschäden. Der Schadensfall muss der Gemeinde gemeldet werden, innerhalb von sechs Wochen muss das unterschriebene Antragsformular dann beim Land einlangen.
Unwetter können nicht nur gefährlich sein, sondern auch teuer werden. Egal, ob Sturm, Hochwasser oder Hagel, die Extrem-Wetter ziehen oftmals schwerwiegende Schäden nach sich.
Dafür gibt es in den Ländern den sogenannten Katastrophenfonds. Dort kann Unterstützung beantragt werden.
Das gilt es im Burgenland zu beachten.
Für welche Schäden kann man Hilfe beantragen?
Hauptsächlich betrifft die Katastrophenbeihilfe die Behebung von Bau- und Inventarschäden. Schäden an Luxusgütern wie etwa Pools oder Fahrzeugen zählen nicht dazu.
Wenn es sich um massive bauliche Schäden wie Mauerrisse handelt, dann müssen sie zudem gesondert von einem Bausachverständigen begutachtet werden.
Welche Fristen muss man beachten?
Der Schadensfall muss der Gemeinde gemeldet werden, innerhalb von sechs Wochen muss das unterschriebene Antragsformular dann beim Land einlangen. Sonstige Unterlagen können gegebenenfalls auch nachgereicht werden.
Wie beantragt man Hilfe?
Schadensfall melden: In der Gemeinde wird der Schadensfall eingebracht, man braucht sich nicht beim Land Burgenland direkt zu melden. Die Gemeinde und das jeweilige Team des Landes Burgenland nehmen danach bezüglich eines Termins zur Schadensdokumentation Kontakt auf.
Schäden dokumentieren: Ein Dokumentationsteam des Landes muss die Schäden begutachten und dokumentieren. Wenn es um hochwertiges Inventar geht, ist es leichter für die Schadensermittlung, wenn es bis zur Begutachtung der Landesteams vor Ort verbleibt. Sollte Inventar bereits entsorgt worden sein, können Fotos, die vor der Entsorgung gemacht wurden, dem Landesteam zur Verfügung gestellt werden.
Versicherungen melden: Etwaige Versicherungen müssen bekannt gegeben werden, da Versicherungssummen bei der Berechnung der Katastrophenbeihilfe mitberücksichtigt werden.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Bei der Katastrophenbeihilfe handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Die Beihilfehöhe berechnet sich aus der Flächengröße des gefluteten Raumes und der Höhe des Wasserstandes. Dabei wird zwischen Kellerräumen/Nebengebäuden und Wohnräumen unterschieden. Auch das Inventar wird bei der Berechnung berücksichtigt.
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