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Unwetter-Schäden: Wie beantragt man in der Steiermark Hilfe?
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von JOYN NewsBild: APA/BUNDESHEER/HARALD LANG
Extreme Wettereignisse häufen sich zunehmend, immer öfter kommt es zu verheerenden Unwettern. Bei schweren Schäden greift der Katastrophenschutz. So beantragt man in der Steiermark Hilfe.
Das Wichtigste in Kürze
Extreme Wettereignisse häufen sich zunehmend, immer öfter kommt es zu verheerenden Unwettern. Bei schweren Schäden greift der Katastrophenschutz.
So beantragt man in der Steiermark Hilfe.
Grundsätzlich können nur solche Schäden abgegolten werden, die nicht durch eine andere Versicherung gedeckt sind.
Zudem müssen die Schäden über 1.000 Euro ausmachen.
Je nach Schadensart müssen die Schäden innerhalb unterschiedlicher Fristen gemeldet werden.
Wenn ein Unwetter über das Land fegt, dann stehen gerne einmal Straßen unter Wasser oder Häuser werden beschädigt. Das kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden.
Dafür gibt es in den Ländern den sogenannten Katastrophenfonds. Dort kann Unterstützung beantragt werden.
Das gilt es in der Steiermark zu beachten.
Für welche Schäden kann man Hilfe beantragen?
Grundsätzlich können nur solche Schäden abgegolten werden, die nicht durch eine andere Versicherung gedeckt sind. Zudem müssen die Schäden über 1.000 Euro ausmachen.
Welche Fristen muss man beachten?
Je nach Schadensart müssen die Schäden innerhalb unterschiedlicher Fristen gemeldet werden:
Innerhalb von zwei Monaten: Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Inventar
Innerhalb von sechs Monaten: Schäden alle anderer Art
Wie beantragt man Hilfe?
Beweise sichern: Fotos oder Videos der Schäden müssen noch vor den Aufräumarbeiten selbstständig angefertigt werden.
"Privatschadensausweis" einbringen: Das Antragsformular, der sogenannten Privatschadensausweis, muss ausgefüllt werden und entweder online oder im zuständigen Gemeindeamt abgegeben werden.
Einzelne Privatschadensausweise: Für jede Schadensart braucht es eine eigene Meldung.
Verpflichtungserklärung: Für jeden Privatschadensausweis muss man zudem eine Verpflichtungserklärung ausfüllen und unterschreiben. Auch eine Versicherungsbestätigung sollte man bereithalten.
Welche Schadensarten gibt es?
Insgesamt gibt es sechs Schadensarten:
Gebäude und bauliche Anlagen samt Inventar
Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzte Flächen), Vieh
Schäden durch Hangtiefenrutschungen
Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken
Waldschäden bzw. Waldbodenverluste
Schäden an privaten Forststraßen und -brücken
Was passiert danach?
Nachdem die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingelangt ist, wird ein Gutachten erstellt. In dem wird geprüft, ob und wie viele Mittel aus dem Katastrophenfonds geltend gemacht werden können. Je nach Schadensart ist mit 30 bis 50 Prozent der Schadenssumme zu rechnen.
Hier gibt es alle Formulare zum Download.
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