Ein Überblick

Einkommensabhängiges Kindergeld: Wie, wie lang, wie viel

Veröffentlicht:

von JOYN News

Bild: APA/dpa/Julian Stratenschulte


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Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, auch "ea KBG" genannt, unterscheidet sich in der Buchstaben-Reihenfole nur in einem Detail vom ehemaligen russischen Geheimdienst KGB. Gemeinsam haben sie, wie kompliziert es ist, sie zu durchschauen. JOYN News hat das Konstrukt aufgedröselt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ersetzt 80% des Einkommens und wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt.

  • Der Anspruch gilt 365 Tage für einen Elternteil und bis zu 426 Tage, wenn beide Eltern Kinderbetreuungsgeld beziehen.

  • Voraussetzung sind 182 Arbeitstage vor der Geburt, der jährliche Zuverdienst ist auf 8.600 Euro begrenzt.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) soll Eltern mit höheren Einkommen, die nur für kurze Zeit die Arbeit unterbrechen, einen Teil des entgangenen Einkommens ersetzen. Ausgezahlt wird es im Nachhinein, um den 10. des Folgemonats.

Wie lang

Wenn ein Elternteil Karenzgeld bekommt, gilt der Anspruch für maximal 365 Tage ab der Geburt. Bei beiden Eltern verlängert sich der Anspruch, je nachdem, wie lange der Zweite bezieht. Maximal sind dann 426 Tage möglich.

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Wie viel

Das ea KBG beträgt 80 Prozent der zuletzt verdienten Einkünfte, ist aber gedeckelt. Mehr als 80,12 Euro pro Tag sind (Stand 2026) nicht möglich. Liegt der Betrag unter 41,14 pro Tag, besteht der Anspruch auf 41,14 als Sonderleistung. Dafür braucht es einen eigenen Antrag. Genauere Infos dazu gibt's bei der zuständigen Krankenkasse.

Hier geht's zum Rechner (Einkommenssteuerbescheid bereit halten!)


Wer

Anspruch auf das ea KBG hat

  • Wer ein halbes Jahr (182 Tage) vor der Geburt des Kindes in Österreich gearbeitet hat und dabei kranken- und pensionsversichert war.

  • Wer nach 182 Tagen Arbeit (mit Kranken- und Pensionsversicherung) im Mutterschutz oder in maximal zweijähriger Karenz war.

  • Wer nach 182 Tagen Arbeit (mit Kranken- und Pensionsversicherung) Betriebs oder Wochengeld für Selbstständige bezogen hat, ohne das Gewerbe abzumelden

Wurde Arbeitslosen-, Weiterbildungsgeld oder Notstandhilfe bezogen, hat man keinen Anspruch.

Darf's a bisserl mehr sein?

Beim ea KBG darf nur wenig dazuverdient werden, die Grenze liegt bei 8.600 Euro jährlich. Es zählen Einkünfte auf selbstständiger und/oder nichtselbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieben und Land/Forstwirtschaft. Berechnet wird nur auf Basis des Elternteils, das das ea KBG bekommt, was der Partner/die Partnerin verdient ist unwichtig.

Es darf weder Arbeitslosen-, Weiterbildungsgeld noch Notstandhilfe bezogen werden! Die Krankenkasse prüft im Nachhinein. Hat man dann zu viel verdient, wird eine Rückzahlung fällig.

Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre "Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus" des Bundeskanzleramts.

Es gibt auch eine Infohotline für Kinderbetreuungsgeld unter der Telefonnummer 0800 240 014

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