Das solltest du wissen
Geringfügigkeitsgrenze 2026: Die wichtigsten Infos
Veröffentlicht:
von JOYN NewsBild: APA/dpa/Hendrik Schmidt
Ab Jänner 2026 wurde die Geringfügigkeitsgrenze erhöht - JOYN News hat alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Das Wichtigste in Kürze
Geringfügig beschäftig ist, wer monatlich unter 603,01 Euro im Monat verdient.
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Krankengeld, Pflegefreistellung und Abfertigung.
Über der Grenze besteht Pflicht zur Kranken-, Pensions-, und Arbeitslosenversicherung, auch bei mehreren Jobs
Wer bekommt was?
Geringfügig beschäftigt sind Personen, deren monatliches Einkommen bei einer regelmäßigen Beschäftigung einen bestimmen Betrag - also die Geringfügigkeitsgrenze - im Monat nicht überschreitet.
Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Ab Jänner 2024 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 603,01 Euro pro Monat.
Arbeitsrechtliche Ansprüche
Regelmäßig geringfügig Beschäftigte haben folgende arbeitsrechtliche Ansprüche:
das Urlaubsrecht
das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
das Recht auf Pflegefreistellung
das Recht auf Abfertigung
die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) die Einhaltung der Kündigungsfristen
Versicherungen
Personen, die geringfügig beschäftigt sind, sind zwar unfallversichert, aber weder kranken- noch pensionsversichert. Sobald man jedoch mehr als 603,01 Euro pro Monat verdient, ist man verpflichtend kranken- und pensionsversichert. Das trifft zu, wenn man:
bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet
wenn die Einkommen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse gemeldet sind, zusammengerechnet werden und insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.
Überschreitet man die Geringfügigkeitsgrenze, ist man zudem verpflichtend arbeitslosenversichert.
Im Jahr 2025 betrug die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro - es ist zu erwarten, dass die Grenze sich auch im Jahr 2027 wieder erhöht.
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