Das solltest du wissen

Geringfügigkeitsgrenze 2026: Die wichtigsten Infos

Veröffentlicht:

von JOYN News

Bild: APA/dpa/Hendrik Schmidt


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Ab Jänner 2026 wurde die Geringfügigkeitsgrenze erhöht - JOYN News hat alle wichtigen Infos zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geringfügig beschäftig ist, wer monatlich unter 603,01 Euro im Monat verdient.

  • Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Krankengeld, Pflegefreistellung und Abfertigung.

  • Über der Grenze besteht Pflicht zur Kranken-, Pensions-, und Arbeitslosenversicherung, auch bei mehreren Jobs

Wer bekommt was?

Geringfügig beschäftigt sind Personen, deren monatliches Einkommen bei einer regelmäßigen Beschäftigung einen bestimmen Betrag - also die Geringfügigkeitsgrenze - im Monat nicht überschreitet.

Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

Ab Jänner 2024 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 603,01 Euro pro Monat.


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Arbeitsrechtliche Ansprüche

Regelmäßig geringfügig Beschäftigte haben folgende arbeitsrechtliche Ansprüche:

  • das Urlaubsrecht

  • das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • das Recht auf Pflegefreistellung

  • das Recht auf Abfertigung

  • die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) die Einhaltung der Kündigungsfristen

Versicherungen

Personen, die geringfügig beschäftigt sind, sind zwar unfallversichert, aber weder kranken- noch pensionsversichert. Sobald man jedoch mehr als 603,01 Euro pro Monat verdient, ist man verpflichtend kranken- und pensionsversichert. Das trifft zu, wenn man:

  • bei einem geringfügigen Arbeitsverhältnis die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet

  • wenn die Einkommen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen, die bei der Österreichischen Gesundheitskasse gemeldet sind, zu­sammen­ge­rech­net werden und insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.

Überschreitet man die Geringfügigkeits­grenze, ist man zudem verpflichtend arbeitslosenversichert.

Im Jahr 2025 betrug die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro - es ist zu erwarten, dass die Grenze sich auch im Jahr 2027 wieder erhöht.

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