10 Verhaltensregeln
Kuhattacken vermeiden: So verhalten sich Wanderer richtig
Veröffentlicht:
von JOYN NewsBAD GOISERN - ÖSTERREICH: ++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema "Wetter / Wandern / Alm / Almwirtschaft / Viehzucht / Kuh / Kühe": Im Bild Kühe und ein Wanderer am Mittwoch, 11. August 2021, auf der Hütteneck-Alm in Bad Goisern.
Bild: APA/APA/THEMENBILD/JOHANNES BRUCKENBERGER
Immer wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen zwischen Wanderern und Kühen - in einigen Fällen enden diese sogar tödlich. Wie man sich auf Almen richtig verhält und wie solche Attacken rechtlich einzuordnen sind.
Das Wichtigste in Kürze
An diese Verhaltenstipps sollten sich Wanderer halten, um die Gefahr einer Kuhattacke zu verringern.
Frische Bergluft, schöne Aussichten, grüne Wiesen: Auch in diesem Jahr zieht es Tausende Menschen wieder auf die heimischen Almen und Wanderwege. Genau hier kommt es aber immer wieder zu Kuhattacken, die in manchen Fällen auch tödlich enden. Häufige Auslöser: Hunde oder Kühe, die ihre Kälber schützen wollen.
In vielen Fällen sind solche Attacken vermeidbar, für Wanderer gibt es bestimmte Regeln, an die es sich zu halten gilt.
10 Verhaltensregeln
Um die Sicherheit auf Almen zu erhöhen und Gefahren zu vermeiden, rät die Landwirtschaftskammer Österreich zu folgenden Verhaltensregeln:
Sicheren Abstand halten, Tiere nicht füttern.
Ruhig verhalten, Weidetiere nicht erschrecken.
Begegnungen von Mutterkühen und Hunden vermeiden - Mutterkühe schützen ihre Kälber.
Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen!
Radwege und Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen.
Tiere großräumig umgehen, falls sie Wege versperren oder Rad schieben.
Bei Herannahen: Ruhig bleiben, Tieren ausweichen.
Wenn die Tiere unruhig sind: Weide zügig verlassen.
Zäune beachten, Tore wieder schließen, Weide rasch queren.
Respekt gegenüber Mensch, Tier und Natur zeigen!
Wie sieht es rechtlich aus?
Natürlich muss jeder Fall individuell betrachtet und gerichtlich geklärt werden. Grundsätzlich gilt aber:
Laut einer Entscheidung des Oberstes Gerichtshofs (OGH) besteht für Bauern keine generelle Verpflichtung, einen Weg, der durch eine Kuhweide führt, durch Zäune vom Weidegebiet abzugrenzen.
Sollten auf der Weide jedoch aggressive Tiere gehalten werden, sind sie gesondert zu verwahren, sodass sie sich dem Weg nicht nähern können. Der Bauer haftet nicht, wenn er durch besondere Vorkehrungen wie Zäune und Schilder auf mögliche Gefahren hinweist. Ist der Tierhalter sich nachweisbar über die Gefahr durch seine Kühe bewusst - z. B. wenn sie bereits in der Vergangenheit aggressives Verhalten aufgezeigt haben - und trifft keine notwendigen Vorkehrungen, dann haftet er rechtlich.
Aber auch Wanderer müssen Eigenverantwortung zeigen: Ignorieren sie die Warnschilder oder reizen das Tier, ist eine Mithaftung möglich. Auch kann von Wanderern, die ihre Hunde mitführen, erwartet werden, dass sie sich der Gefahren z. B. durch das Zusammentreffen von Hunden und Mütterkühen bewusst sind und dementsprechend handeln.
Mehr entdecken

Nach WM-Sieg
Fußball-Weltrangliste: Weltmeister Spanien nun vor Argentinien

Nach Starmer-Rücktritt
Andrew Burnham ist neuer britischer Premier

Tennis
Drei Satzbälle vergeben: Frühes Aus für Neumayer bei den Generali Open

Unwürdiger WM-Abgang
Schlägerei nach WM-Finale: Paredes brannten die Sicherungen durch

Schwerer Arbeitsunfall
Unfall auf Semmering-Basistunnel-Baustelle: Ein Toter und ein Verletzter

Schwere Verbrennungen
Wanderung auf die Rax: Zwei Männer von Blitz getroffen
