"Enormes Potenzial"

Marterbauer kündigt Tiefengeothermie-Gesetz im Herbst an

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von Quelle: APA, JOYN News

ZIB 9:00

Marterbauer erwartet schwierige Klimagesetz-Verhandlungen

Videoclip • 01:24 Min


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Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat am Dienstag angekündigt, im Herbst ein Gesetz zur Ermöglichung von Tiefengeothermie in Begutachtung schicken zu wollen. Er sieht ein "enormes Potenzial, um treibhausgasfrei zu werden im Bereich Wärme", sagte er nach dem Ministerrat, "insbesondere in den großen Städten". In Begutachtung gehen die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) sowie der Aufhebung des Verbots der CO2-Speicherung.

Mindestens 500.000 Haushalte könne man durch Tiefengeothermie CO2-frei mit Wärme versorgen, ist Marterbauer überzeugt. Gemeinsam mit Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) lobte er am Dienstag die Einigung auf das UVP-G sowie die CO2-Speicherung. Die Gesetze, für die bis Anfang November Stellungnahmen abgegeben werden können, würden einen Beitrag leisten, um die angestrebte Klimaneutralität 2040 zu erreichen, so die Regierungsvertreter.


CO2-Speicherung als Ergänzung

Die CO2-Speicherung soll jenen Bereichen ermöglicht werden, die nicht klimaneutral produzieren können. Schellhorn nannte etwa Stahl, Zement und Kalk. Dabei handle es sich jedoch nur um eine Ergänzung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, betonte Marterbauer. Die Speicherung soll jedenfalls nur dort passieren, wo sie umweltverträglich und sicher möglich ist, außerdem sollen umfangreiche Genehmigungsverfahren kommen. Die CO2-Speicherung soll außerdem auf fünf Prozent der Emissionen ab 2030 begrenzt werden.

Das UVP-G wiederum habe sich durch Judikaturentscheidungen in Richtung Rechtsunsicherheit, Verwaltungsaufwand und langen Verfahren entwickelt, sagte Totschnig. Lange Verzögerungen bei Windkraftwerken hätten in der Vergangenheit etwa dazu geführt, dass notwendige Bauteile am Ende nicht mehr verfügbar waren, beschrieb er die Problematik. Durch die Novelle, die bereits seit Montag in Begutachtung ist, soll es Vereinfachungen geben - so soll klar sein, wann UVP-Pflicht besteht, Genehmigungen für neue Projekte sollen deutlich vereinfacht werden und statt zwei nur mehr ein Verfahrenstyp bestehen. Ein spezieller Tatbestand kommt für Rechenzentren. Gezielten Verzögerungen werde ein Riegel vorgeschoben, betonte Schellhorn.

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