Mette-Marits Sohn
Anklage wegen Vergewaltigung: Marius Borg Høiby zu vier Jahren Haft verurteilt
Aktualisiert:
von Quelle: APA, JOYN News:newstime
Harte Strafe für Marius Borg Høiby gefordert
Videoclip • 01:19 Min • Ab 12
Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen schuldig. Das Urteil trifft Høiby und seine Mutter in einer schwierigen Zeit: Mette-Marit wartet derzeit wegen einer unheilbaren Erkrankung auf eine Spenderlunge.
Antrag auf Entlassung: abgelehnt
Der Gesundheitszustand der 52-Jährigen, bei der 2018 eine seltene Form von Lungenfibrose diagnostiziert worden war, hatte sich jüngst deutlich verschlechtert. Høibys Verteidiger war dennoch mit dem Antrag gescheitert, seinen Mandanten vor der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Wegen nicht näher bezeichneter gesundheitlicher Beschwerden war Høiby bei der Urteilsverlesung nicht persönlich anwesend, sondern per Video aus dem Gefängnis zugeschaltet.
Schwerwiegende Vorwürfe
Høiby hatte von Februar bis März wegen 40 Anklagepunkten vor Gericht gestanden, unter anderem wegen der vorgeworfenen Vergewaltigung von vier Frauen in den Jahren 2018 bis 2024, die zum Tatzeitpunkt schliefen oder bewusstlos waren. Vor den Vergewaltigungen hatte Høiby Alkohol und Drogen konsumiert. Zudem wurde dem 29-Jährigen zur Last gelegt, mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Haft für Høiby gefordert. Sein Verteidiger verlangte dagegen Freispruch bei den am schwersten wiegenden Anklagepunkten. Høiby hatte die mit höheren Strafen bedrohten Anschuldigungen zurückgewiesen, sich jedoch in weniger schweren Punkten schuldig bekannt. Er kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Høiby ist Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung vor ihrer Hochzeit mit Kronprinz Haakon im Jahr 2001. Er gehört formell nicht dem Königshaus an.
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