Urteil
Erwürgt und verscharrt: Lebenslang für Mord an Jennifer S.
Aktualisiert:
von Quelle: APA, JOYN NewsPULS 24 Live
Mordfall Jennifer S.: Mutter hat "maßgeblichsten Anteil" für Verhandlung
Videoclip • 06:26 Min
Der 33-jährige Mann, der im Jänner 2018 seine Ex-Freundin Jennifer S. in Wien-Brigittenau vorsätzlich getötet und in einem Waldstück verscharrt hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich wurde er gemäß § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
Nach dem Mord an Jennifer S. im Jänner 2018, wurde ihr heute 33-jähriger Ex-Freund zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der 33-Jährige war vor Gericht geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Er hat sie eiskalt erwürgt", hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung erklärt, "er konnte ihre Entscheidung, sich von ihm zu trennen, nicht akzeptieren." Die Staatsanwältin hatte explizit die Höchststrafe für das Verbrechen verlangt, das fast acht Jahre lang unentdeckt blieb.
Der 33-Jährige war geständig. "Ich bekenne mich voll schuldig zum Mord", sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Beschuldigteneinvernahme. Er habe sie "erwürgt". Er habe sie "nicht loslassen wollen". Er habe es "nicht ertragen, dass die Person, die ich so sehr liebe, nicht mehr in meinem Leben ist." "Wut also", warf die vorsitzende Richterin Petra Poschalko ein. "Es war definitiv von Wut überlagert", räumte der bisher unbescholtene Mann ein.
Angeklagter entschuldigte sich bei Angehörigen der Getöteten
"Die Tat, die ich damals gemacht habe, tut mir leid", gab der Angeklagte zu Protokoll. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen der Getöteten: "Sie haben acht Jahre lang gelitten, weil ich nicht imstande war, meine Verantwortung zu tragen." Er hoffe, "dass mir geholfen wird". "Dem Opfer ist ja nicht mehr zu helfen. Das ist ja das Traurige daran", bemerkte die vorsitzende Richterin darauf.
"Acht Jahre hat die Mutter ihre Tochter gesucht. Mit Hundertschaften von der Polizei, mit Grabungen, die sie selber finanziert hat", ging der Rechtsvertreter der Mutter der Getöteten, Andreas Schweitzer, auf die Ungewissheit der Angehörigen ein, die jahrelang über das Schicksal der jungen Frau im Unklaren gelassen wurden. "Sie war erfolgreich im Studium. Sie war ein lebenslustiger Mensch", sagte Schweitzer. Viel zu wenig sei in der Verhandlung Jennifer S. zur Sprache gekommen: "Es ist nur um den Angeklagten gegangen." Neben der Mutter hätte ihr Verschwinden auch die Schwester und den Neffen und die Nichte der Getöteten seelisch "zersetzt".
Verteidigerin Astrid Wagner betonte, ihr Mandant sei "kein eiskalter Killer" und "erleichtert, dass es (das Verbrechen, Anm.) aufgeklärt wurde." Er habe "mit ihren Trennungswünschen nicht umgehen können".
"Acht Jahre hat ihre Familie nicht gewusst, was mit ihr passiert ist"
Im vergangenen Dezember hatte der 33-Jährige ein Geständnis abgelegt und die Polizei zu den vergrabenen sterblichen Überresten der Getöteten geführt. Jennifer S. war zu diesem Zeitpunkt seit fast acht Jahren als abgängig gemeldet. "Acht Jahre hat ihre Familie nicht gewusst, was mit ihr passiert ist", betonte die Staatsanwältin. Die Angehörigen hätten sich einerseits "Hoffnung auf ein Wiedersehen gemacht", andererseits "das Schlimmste, ein Verbrechen, befürchtet".
Der nunmehrige Angeklagte war von Anfang an mit dem Verschwinden der jungen Frau in Zusammenhang gebracht worden. Ihm ließ sich zunächst nichts nachweisen. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung wurden im April 2019 eingestellt. Weil er 2025 in einem Chat detailliert schilderte, wie er sich einer Leiche entledigen würde, ohne verdächtige Spuren zu hinterlassen, geriet er dann erneut in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Das hätte ihn "unter Druck gesetzt", gab der Angeklagte nun in seinem Prozess zu. Er habe "die Last nicht ertragen", nachdem er das Geschehene jahrelang "verdrängt" und sich "mit Arbeiten oder anderen Diversitäten abgelenkt" hätte.
21-Jährige hatte "endgültig Schluss gemacht"
Wie im Zuge der Erhebungen herauskam, hatte der Mann die Frau am Vormittag des 21. Jänner 2018 in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau getötet, "nachdem sie endgültig mit ihm Schluss gemacht hatte", wie die Staatsanwältin den Geschworenen darlegte. Die beiden waren zu diesem Zeitpunkt seit rund eineinhalb Jahren liiert, wobei der Mann "absolute Kontrolle" auf die Frau ausgeübt, für sich aber "Freiräume" in Anspruch genommen habe, mit anderen Frauen über soziale Netzwerke Kontakt aufzunehmen und zu pflegen, sagte die Anklägerin.
Er habe "mit anderen Frauen geschrieben", gab der 33-Jährige zu. Das sei für ihn "ein Muss, ein Zwang" gewesen: "Eine Beziehung mit einer Person hat nicht gereicht."
Es sei "eskaliert aus meiner Schuld", gab der Angeklagte zu dem Streit zu Protokoll, der letztlich zum Tod von Jennifer S. führte. Als ihm diese erklärte, "ich soll verschwinden", sei das "zu viel" gewesen: "Es war, wie der Fußboden vor den Füßen eingerissen wird. Ich habe nicht verkraftet, dass sie verschwindet aus meinem Leben." "Da haben Sie sie verschwinden lassen", warf die Richterin ein.
"Sie war sauer auf mich und wollte mich stante pede aus dem Haus haben", sagte der Angeklagte. Jennifer S. sei ihm ins Gesicht gefahren und "grob" geworden: "Sie war wütend". Es sei "eskaliert, weil sie handgreiflich wurde". Nachdem der 1,96 Meter große und rund 90 Kilogramm schwere Mann die ihm körperlich massiv unterlegene junge Frau zu Boden gebracht hatte, habe er mit einem Unterarmgriff gepackt und "zugedrückt".
Getötete in Kiste gelegt und abtransportiert
Nach der Bluttat habe er die Tote entkleidet, in eine Kiste gelegt und abtransportiert, berichtete der Angeklagte. Ihre Leiche vergrub er zunächst im Bereich von Großweikersdorf im Bezirk Tulln: "Am Anfang habe ich nicht gewusst, wo ich hinfahre." Er sei "ohne Plan, ohne irgendwas" gewesen, schilderte der Angeklagte. "Was haben Sie gefühlt?", wollte die vorsitzende Richterin wissen. - "Angst. Dass ich erwischt werde."
Später verlegte der 33-Jährige die sterblichen Überreste in die Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl, wo er die Getötete verscharrte. Nach Auffinden der sterblichen Überreste konnten diese anhand des Schädelknochens der vermissten Jennifer S. zugeordnet werden. Zur Todesursache sagte die Gerichtsmedizinerin Katharina Stölzl, die Frau sei an den Folgen eines Unterarmwürgegriffs eines gewaltsamen Todes gestorben. Der Würgeakt habe "mindestens 15 Minuten" gedauert, wobei nicht festgestellt werden könne, wann Bewusstlosigkeit eingetreten sei.
Die Staatsanwältin beantragte zusätzlich zur Höchststrafe die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Basis dafür waren die Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine schwerwiegende und nachhaltige Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Der Mann sei zwar zurechnungsfähig, habe aber eine emotional instabile Persönlichkeit mit stark narzisstischen Tendenzen und einem ausgeprägten Kontrollzwang. Auf Zurückweisung reagiere er aggressiv. Zum Geständnis des Angeklagten bemerkte Hofmann: "Ich find' das positiv, dass er reinen Tisch macht."
"Ich hab' Gott gespielt"
"Die Jennifer war wirklich ein wunderbarer Mensch", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Und weiter: "Ich hab' Gott gespielt und ihr das Leben genommen."
Vor und während der gesamten Verhandlung fand gegenüber dem Gerichtseingang eine Mahnwache des "Bündnisses gegen Femizide und alle Formen von Gewalt gegen Frauen" statt. Die Aktivistinnen forderten eine "gerechte Strafe für den Mörder von Jenni" und angemessene Entschädigungen für die Hinterbliebenen. Das Bündnis verlangte auch eine unabhängige Untersuchungskommission, die analysieren soll, "warum es acht Jahre gedauert hat, bis der Täter endlich festgenommen wurde."
"Heute geht es vor allem um Jenni. Aber es geht um viele andere Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Es geht darum, dass sich etwas verändern muss, auch auf politischer Ebene", sagte die Musikerin OSKA, die sich in dem Bündnis engagiert und die Angehörigen der Getöteten seit Jahren begleitet, im Interview im PULS 24-Interview. Man müsse schon viel früher, schon in der Kindheit damit anfangen, über das Verarbeiten von Gefühlen wie Zurückweisung reden. Sie hoffe auf ein "faires und starkes Urteil", sagte die Sängerin.
Infobox Hilfe bei häuslicher Gewalt
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