Aufklärungsbedarf
Mehrere Tote, Tausende Verletzte: Alarmierende Entwicklung bei E-Scooter-Unfällen
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von Quelle: APA, JOYN NewsWien heute
Fünfter tödlicher E-Scooter-Unfall: Strengere Regeln gefordert
Videoclip • 02:30 Min
Nach dem Tod eines 14-Jährigen in Wien sind in diesem Jahr in Österreich bereits mindestens fünf Menschen nach E-Scooter-Unfällen ums Leben gekommen - und damit fast so viele wie im gesamten Vorjahr. 2025 wurden insgesamt sechs Menschen getötet und mehr als 10.000 Personen bei E-Scooter-Unfällen verletzt, teilte das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) am Mittwoch mit. Verkehrsbeobachtungen und Befragungen durch das KFV zeigen noch Aufklärungsbedarf.
Seit Beginn des E-Scooter-Booms im Jahr 2019 hat sich die Zahl der spitalsbehandelten Verletzten nach E-Scooter-Unfällen von 1.200 auf 10.200 Verletzte im Jahr 2025 fast verneunfacht, wie Erhebungen des KFV zeigen. Die Organisation fordert daher unter anderem eine Senkung der Bauartgeschwindigkeit von 25 auf 20 Kilometer pro Stunde. Zudem sollte das Mindestalter für das Fahren mit E-Scootern in Österreich von derzeit neun Jahren (mit Radfahrausweis) beziehungsweise zwölf Jahren (ohne Radfahrausweis) auf ein international übliches Niveau angehoben werden, nennt Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, einen weiteren Wunsch.
Darüber hinaus sollten - geht es nach dem KFV - zwei voneinander unabhängige Bremsen verpflichtend vorgeschrieben werden. Anders als für Fahrräder und E-Bikes ist für E-Scooter derzeit gesetzlich nur eine wirksame Bremsvorrichtung vorgeschrieben. Weiters fordert die Organisation eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über die geltenden Regelungen.
Damit das Unfallgeschehen reduziert werden könne, benötige Österreich auch eine qualitativ und quantitativ verbesserte Radinfrastruktur, zum Beispiel in Form von ausreichend breiten Radwegen, hieß es in der Aussendung weiter. Wichtig sei es, dass E-Scooter-Fahrende ihre Geschwindigkeit immer an die jeweilige Verkehrssituation anpassen - etwa bei der Annäherung an Kreuzungen oder in Fußgängerzonen.
Große Wissenslücken offenbaren sich
Wie groß der Aufklärungsbedarf ist, zeigen von Juni bis Anfang September 2026 in Österreich durchgeführte KFV-Beobachtungen im Straßenverkehr sowie eine im Juni und Juli 2026 durchgeführte repräsentative Befragung von E-Scooter-Fahrenden. 49 Prozent der E-Scooter sind demnach nicht gesetzeskonform ausgestattet. 33 Prozent der E-Scooter haben keine Blinker. Viele Blinker sind nach KFV-Informationen zudem nicht gesetzeskonform. Die Blinker müssen am Lenkerende montiert sein und nach vorne und hinten blinken können. 23 Prozent der E-Scooter sind nicht gesetzeskonform mit allen vorgeschriebenen Reflektoren ausgestattet - nämlich nach vorne weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot. Und elf Prozent der E-Scooter haben nicht wie vorgeschrieben eine Glocke oder Hupe.
70 Prozent der beobachteten unter 16-Jährigen (Alter geschätzt) sind laut KFV verbotenerweise ohne Helm mit dem E-Scooter gefahren. Unabhängig vom Alter tragen 83 Prozent keinen Helm, wobei es hier eine Kluft zwischen Leih-E-Scootern (96 Prozent kein Helm) und privaten E-Scootern (78 Prozent) gibt. Zwölf Prozent hätten verbotenerweise Rucksäcke oder Taschen auf dem Lenker oder Güter auf dem Trittbrett transportiert. Und acht Prozent seien verbotenerweise zu zweit (oder vereinzelt sogar zu dritt) mit dem E-Scooter gefahren.
Außerdem zeigte sich mangelhaftes Wissen über die Regeln für das Fahren mit E-Scootern. 76 Prozent der Befragten (unabhängig vom Alter) kannten nicht die korrekte Altersgrenze für die Helmpflicht bei E-Scootern, 63 Prozent kannten nicht die zulässige Höchstleistung und 56 Prozent kannten nicht das seit 1. Mai geltende Alkohollimit bei E-Scootern. 32 Prozent der E-Scooter-Fahrenden fühlen sich laut Selbsteinschätzung schlecht oder sehr schlecht über die gesetzlichen Regelungen bei E-Scootern informiert. 20 Prozent glaubten irrtümlich, dass sie mit ihrem E-Scooter auch auf Gehwegen beziehungsweise Gehsteigen fahren dürfen. 13 Prozent wussten nicht, dass man keine zweite Person mit dem E-Scooter mitnehmen darf, so das KFV in der Aussendung.
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