Viele Fragen noch offen
Gesundheitsreform: Versorgungszentren statt Einzelpraxen im Kommen
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von Quelle: APA, JOYN NewsZIB 13:00
Westhoff: Knackpunkt Gesundheit bei Reformen
Videoclip • 02:49 Min
Nach der nächtlichen Einigung der "Reformpartner" Bund, Länder, Gemeinden und Städte zur Gesundheitsreform bleiben viele Fragen offen. Klar scheint, dass die Primärversorgung ausgebaut wird und neue Facharztzentren kommen sollen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Primärversorgung soll ausgebaut werden, neue Facharztzentren sollen kommen.
Bei der Gesundheitsreform bleiben derzeit aber viele Fragen noch offen.
Viele Forderungen und Ankündigungen scheinen aber verpufft zu sein: Die Spitäler bleiben bei den Ländern, von einer gesamthaften Finanzierung aus einer Hand ist keine Rede mehr, und auch in die Patientensteuerung wird nicht eingegriffen.
Aus dem ersten verteilten Pressepapier geht hervor, dass es - als Antwort auf den grassierenden Kassenärztemangel - deutlich mehr Primärversorgungseinheiten (PVE) geben soll, wo Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner mit anderen gesundheitlichen Berufsgruppen zusammenarbeiten. Aus derzeit 120 sollen nun nicht 300, sondern 600 werden. Auch von 900 war schon die Rede, diese Zahl dürfte aber wieder fallen gelassen worden sein.
Fachärzte in Versorgungszentren
Verbessern will man die fachärztliche Versorgung durch Gruppenpraxen, Ambulatorien und Facharztzentren - auch dies eine Reaktion auf immer größere Lücken und Wartezeiten in der Kassenversorgung. Neu schaffen will man mit Fachärzten verschiedener Richtungen besetzte sogenannte Gesundheitsversorgungszentren (GVZ). In ganz Österreich sind ca. 75 solcher Zentren angepeilt. Dies dürfte auch der einzige Bereich werden, bei dem die vielfach versprochene "Finanzierung aus einer Hand" realisiert werden soll - mittels gemeinsamem Topf, in den Bund, Länder und Sozialversicherung einzahlen. Der Realisierungshorizont dafür ist 2040, weitere Details fehlen.
Wie bereits in der Vorwoche in einem Hintergrundgespräch des Gesundheitsministeriums bekannt wurde, sollen zudem sogenannte "Teilversorgungsspitäler" mit nur einzelnen medizinischen Schwerpunkten (wie sie in vielen ländlichen Regionen noch typisch sind) komplett verschwinden, die Standorte aber erhalten bleiben - etwa in Form von ambulanten Versorgungszentren für die fachärztliche Behandlung. Derzeit gibt es 61 solcher Teilversorger. Die Anzahl der "Vollversorger" soll sich von derzeit 41 auf 40 bis 45 ändern, dazu soll fünf Mal "Maximalversorgung" kommen, also Universitätskliniken bzw. Krankenanstalten mit direktem Anschluss an eine medizinische Fakultät.
"Gatekeeping" auf der langen Bank
Vieles ist noch unklar bzw. harrt der Beantwortung durch die politischen Akteure: So weiß man nicht, wie der Gastpatientenstreit gelöst werden soll, wie die oft unerträglich langen Wartezeiten auf einen Operationstermin gekürzt werden könnten und ob die von Wien geforderten vier Versorgungsregionen kommen oder abgesagt wurden. Bereits abgesagt dürfte der Wunsch nach einer verbindlichen Patientensteuerung etwa durch "Gatekeeping" der Gesundheitshotline 1450 oder der Allgemeinmediziner (Stichwort: Überweisungspflicht) worden sein. Darüber will man nun erst nachdenken, wenn alle neuen Versorgungsstrukturen geschaffen wurden und es dann immer noch Steuerungsbedarf gibt.
Nichts geworden ist dem Anschein nach auch aus dem von SPÖ-Seite forcierten Wunsch, Wahlärzte zur Patientenversorgung auf Kassenkosten zu verpflichten. Stattdessen ist jetzt nur noch von neuen Teilkassenvertragsmodellen und neuen Kooperationsformen die Rede, wohl auf freiwilliger Basis. Die Digitalisierung und Telemedizin will man ausbauen. Für Bund, Länder und Sozialversicherung soll "eine neue Qualität der gemeinsamen Steuerung" kommen, indem man nun nicht mehr in Fünfjahresschritten denkt, sondern auch in 15 Jahren, wie aus dem Medienpapier der Reformpartner hervorgeht.
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