Gerichtsentscheid
Meinl-Reisinger muss sich "Schandfleck" und "Unmensch" nennen lassen
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von Quelle: APA, JOYN NewsDer Youtuber hatte auch den Namen der Außenministerin verballhornt
Bild: APA/APA/HANS KLAUS TECHT/HANS KLAUS TECHT
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) muss sich "Schandfleck" und "Unmensch" nennen lassen. Das hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Dienstag entschieden. Der Gaza-Aktivist und Youtuber Rafael Eisler, der im vergangenen Frühjahr Meinl-Reisinger im Zusammenhang mit ihrer Nahost-Politik mit diesen Attributen bedacht hatte, wurde vom Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede rechtskräftig freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
Gaza-Aktivist und Youtuber Rafael Eisler, der im vergangenen Frühjahr Außenministerin Beate Meinl-Reisinger im Zusammenhang mit ihrer Nahost-Politik mit diesen Attributen bedacht hatte, wurde vom Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede rechtskräftig freigesprochen.
Der Richter ging davon aus, dass Eisler, der als "VeniCraft" auf Youtube einen Kanal mit 428.000 Abonnenten unterhält, gegen Meinl-Reisinger öffentlich Stellung bezogen hatte, weil diese sich im Gaza-Konflikt nicht für Sanktionen gegen Israel ausgesprochen bzw. nicht ausreichend Stellung bezogen habe.
"Beate Völkermord-Reiniger"
Eisler hatte in diesem Kontext auch Meinl-Reisingers Familiennamen verballhornt und die Außenministerin "Beate Völkermord-Reiniger" genannt. Der Richter wertete dies als zulässige, von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch gedeckte Kritik. Es handle sich nicht um "bloße Beschimpfung", stellte der Richter fest.
Eisler habe Meinl-Reisingers politisches Agieren und ihr Verhalten bewertet. "Die Grenzen von zulässiger Kritik reichen bei Spitzenpolitikern deutlich weiter als bei der durchschnittlichen Bevölkerung", begründete der Richter seinen Freispruch.
Ihr Mandant habe sich auf Meinl-Reisingers "Nicht-Handeln, ihr Schweigen" bezogen, hatte Eislers Verteidigerin Astrid Wagner argumentiert. Die Außenministerin "schweigt zum Völkermord", sagte die Anwältin, die in der Pro-Palästina-Bewegung aktiv ist.
Weiterer Anklagepunkt diversionell erledigt
Ein zweiter Anklagepunkt wurde diversionell erledigt. Dabei ging es um eine von Eisler erstellte Fotomontage, mit der er die israelische Flagge mit sich ausbreitenden Krebszellen gleichgesetzt hatte. Im Hinblick darauf warf ihm die Staatsanwaltschaft Verhetzung vor. Dazu merkte Wagner an, Eisler habe "Kritik am israelischen Staat" bzw. "an der rechtsextremen israelischen Regierung" geübt. Israel betreibe "eine territoriale Erweiterung, die gewaltsam stattfindet", behauptete Wagner.
Er habe "grenzwertig, vielleicht überspitzt" formuliert, räumte Eisler in seiner Beschuldigteneinvernahme ein: "Ich sehe aber nicht ein, dass das Verhetzung ist. Ich sehe nicht, dass der Tatbestand erfüllt ist." Ihm sei "nicht klar, wie ich das anders ausdrücken hätte sollen." "Finden'S das nicht a bissl exzessiv?", wollte der Richter wissen. - "Nein, nicht wirklich."
Daraufhin bat Verteidigerin Wagner um eine kurze Verhandlungsunterbrechung, um sich mit Eisler zu beraten. Nach längerem Hin und Her war dieser doch bereit, für sein "Krebszellen"-Posting Verantwortung zu übernehmen. "Meine Intention war es nicht, Menschen mit Krebszellen gleichzusetzen", gab er zu Protokoll.
Staatsanwältin mit gerichtlichem Vorgehen einverstanden
Für den Richter waren damit die Voraussetzungen für eine Diversion erfüllt, die Eisler eine Verurteilung und damit eine Vorstrafe ersparte. Der Richter erlegte dem 29-Jährigen eine zweijährige Probezeit auf, innerhalb der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf. Außerdem muss er beim Verein Neustart das Programm "Dialog gegen Hass" absolvieren, was einige Sympathisanten des Palästina-Aktivisten, die reichlich im Gerichtssaal vertreten waren, mit Gelächter quittierten. Zudem muss Eisler 250 Euro für die Prozesskosten berappen.
Sämtliche Entscheidungen des Gerichts sind bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
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