Überblick
Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz: Was ab jetzt gilt
Veröffentlicht:
von JOYN NewsORF III Aktuell
Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz startet
Videoclip • 13:10 Min
Die Weiterbildungszeit als Bildungskarenz-Nachfolger startet und kann bereits seit dem 8. Juni beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Was sich im Nachfolger-Modell im Vergleich zur Bildungskarenz ändert - ein Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
Die neue Weiterbildungszeit ersetzt die Bildungskarenz und kann ab sofort beim Arbeitsmarktservice beantragt werden.
Sie bringt strengere Voraussetzungen mit sich, zudem müssen Arbeitgeber bei höheren Einkommen einen Teil der Kosten übernehmen.
Im Vergleich zum alten Modell gibt es strengere Kriterien und bei Besserverdienern muss sich der Arbeitgeber finanziell beteiligen. In der Hochphase der Bildungskarenz kostete die Maßnahme den Staat über 500 Mio. Euro jährlich - nun sind die Ausgaben mit 150 Mio. Euro pro Jahr gedeckelt.
Wie bei der Bildungskarenz gibt es bei der neuen Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch. Zudem ist das AMS weiterhin für die Abwicklung zuständig.
Im Gegensatz zur alten Regelung müssen Unternehmen künftig aber einen finanziellen Beitrag leisten: Wenn das Bruttogehalt über der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2026: 3.465 Euro pro Monat) liegt, hat sich der Arbeitgeber mit 15 Prozent an der Weiterbildungsbeihilfe zu beteiligen.
Kriterien für Weiterbildungszeit
Die Kriterien für den Bezug der Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit wurden im Vergleich zur Bildungskarenz deutlich verschärft:
Wer ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium hat, muss mindestens vier Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Ein direkter Anschluss der Weiterbildungsmaßnahme an die Elternkarenz - wie bisher - ist nicht mehr möglich.
Die Weiterbildungszeit muss mindestens 20 Wochenstunden (im Fall eines Studiums 20 ECTS pro Semester) bzw. 16 Stunden mit Betreuungspflichten betragen.
Um die Beihilfe zu bekommen, muss man zwölf Monate durchgehend vollentlohnt beim aktuellen Arbeitgeber in Österreich vollversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Mit dem Dienstgeber muss auch eine Weiterbildungszeit-Vereinbarung abgeschlossen werden.
Das AMS fördert bei der Weiterbildungszeit nur noch Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Bei der Bildungskarenz gab es diese Einschränkung nicht.
Neues Modell für Geringverdiener finanziell attraktiv
Für Geringverdiener ist das Bildungskarenz-Nachfolgemodell finanziell deutlich attraktiver als die alte Variante, die sich nur am Arbeitslosengeld orientierte. 2026 beträgt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe 1.286 Euro pro Monat (31 Beihilfen-Tagsätze). Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag (Wert 2026). Maximal kann man in der Weiterbildungszeit inklusive Arbeitgeberbeitrag bis zu 2.163 Euro pro Monat erhalten.
In der Vergangenheit plädierten unter anderem der Rechnungshof und das Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo für eine Reform der Bildungskarenz, um die Effektivität der Weiterbildungsmaßnahme zu erhöhen. Die alte Bildungskarenz konnte noch bis zum Frühjahr 2025 beantragt werden.
Mehr entdecken

Verunreinigung
Mögliche Gesundheitsgefährdung: Billa ruft diese Produkte zurück

Kosten
Wo im Doppelbudget eingespart wird

ÖFB-Elf erreicht "Minimalziel" - Liga-C-Gegner in Play-off

Fußball-Bundesligist WAC holt Stürmer Giacomo Vrioni

WM-Generalprobe
Messi-Comeback bei siegreicher Generalprobe Argentiniens

Überblick
Sommer-Baustellen in Wien: Diese Strecken sind betroffen


