Budgetbegleitgesetz in Dauer-Warteschleife

Veröffentlicht:

von Agenturen

Kein Budgetbegleitgesetz am Horizont

Bild: APA/APA/dpa/Thomas Warnack


- Anzeige -
- Anzeige -

Im Ringen um einen Begutachtungsentwurf für das Budgetbegleitgesetz hat sich bis Montag Nachmittag nichts neues ergeben. Die Gesetzessammlung, die etliche Einsparungen zur Haushaltssanierung enthalten wird, hat weiter keine gemeinsame Zustimmung aller drei Koalitionspartner erhalten. Eine Begutachtung wird damit zunehmend sinnarm.

Denn schon kommenden Mittwoch soll das Budgetbegleitgesetz gemeinsam mit dem Bundesfinanzgesetz, also dem Doppelbudget 2027/2028, vom Ministerrat beschlossen und dann dem Nationalrat weiter geleitet werden. Von dort gehen die Vorlagen in den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung.

Der Zeitenlauf von einem Monat bis zum endgültigen Beschluss im Nationalrat würde es möglich machen, anstatt der regulären Begutachtung die deutlich seltener genutzte Ausschuss-Begutachtung anzuwenden. So könnte man auch auf diesem Weg noch kritische Stimmen einarbeiten. Im Kanzleramt ging man Montag Nachmittag aber noch davon aus, dass man einen Begutachtungsentwurf schafft.

Streit um Lohnnebenkosten und AMS

Als Grund, woran die Verhandlungen bisher scheitern, werden von den unterschiedlichen Parteien unterschiedliche Gründe angegeben. Probleme gibt es offenbar bezüglich der geplanten Senkung der Lohnnebenkosten sowie der Maßnahmen gegen das "Zwischenparken" beim AMS. Andere Streitpunkte wie die Finanzierung der Eurofighter-Nachfolger dürften mittlerweile (über eine Willensbekundung) gelöst sein. Auch die von den NEOS verfolgte Junktimierung mit dem Thema Weisungsspitze in der Justiz soll kein Problem mehr darstellen.

Etliche Maßnahmen sind in den vergangenen Wochen schon durchgesickert. Dazu zählen steuerliche Vorhaben wie die progressive Erhöhung der Körperschaftssteuer (KöSt) für Unternehmen mit einem Gewinn von über einer Million Euro ab 2028, die Verlängerung der Stabilitätsabgabe für Banken und Einsparungen beim Familienbonus. Dazu kommen die Streichung der Homeoffice- und der Arbeitsplatz-Pauschale und eine Erhöhung der Alkoholsteuer. Außerdem enthalten dürfte das Budgetbegleitgesetz unter anderem etwa die neuerliche Nicht-Valorisierung der Familienleistungen und eine Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung.

Als weitere Maßnahme kolportiert wird die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in mehreren Bundesländern. Auch höhere Strafen etwa im Verkehrsbereich sind dem Vernehmen nach in Planung.

- Anzeige -
- Anzeige -

Mehr entdecken