Ermittlungen gegen Vater von getötetem Fabian in Deutschland
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von AgenturenStaatsanwalt verkündete Schritte am Beginn der Verhandlung
Bild: APA/APA/dpa/Bernd Wüstneck
Die Rostocker Staatsanwaltschaft verdächtigt den zuletzt als Zeugen vernommenen Vater des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Deutschland der Falschaussage. Es seien entsprechende Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack in einer Erklärung zu Beginn des vierten Verhandlungstages. Der 35-Jährige war am 30. April und am 5. Mai rund eineinhalb Tage intensiv vernommen worden.
Seit Ende April läuft die Hauptverhandlung im Mordprozess gegen eine 30-Jährige, die den Buben laut Anklage im vergangenen Oktober getötet haben soll. Die langjährige Beziehung zum Vater und deren Beendigung soll dabei eine Rolle gespielt haben. Der Vater, der bereits stundenlang in der Verhandlung befragt wurde, hatte zuletzt gesagt, er und die seit November 2025 in U-Haft sitzende Frau seien inzwischen wieder ein Paar. Er glaube an die Unschuld der Frau. Diese schweigt bisher in dem Prozess.
Mann nahm Beziehung zur Angeklagten wieder auf
Es sei wenig nachvollziehbar, wie ein Zeuge seine Aussage derart ändern könne, betonte Nowack mit Blick auf vorherige Vernehmungen des Vaters, unter anderem bei der Polizei. Es sei auch nicht nachzuvollziehen, warum er wieder eine Beziehung zur Angeklagten aufgenommen habe.
Die Angeklagte habe entsprechend auf ihn eingewirkt. Sie habe eine Wiederaufnahme der Beziehung angestrebt. Nach der Vernehmung von Fabians Vater sei festzustellen, dass ihr das gelungen sei. Der Zeuge sei zudem nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert, denn er habe die Möglichkeiten der Akteneinsicht sowie einer Teilnahme als Nebenkläger nicht genutzt.
Prozess dauert länger
Einschließlich des vierten Verhandlungstages stehen bis zum 2. Juli noch 14 Termine an. Der Prozess begann am 28. April. Allerdings kündigte der Vorsitzende Richter Holger Schütt an, dass weitere Verhandlungstermine notwendig würden. Noch heute will die Schwurgerichtskammer mit den Prozessbeteiligten zusätzliche zehn Prozesstage vereinbaren.
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