Erste Zeugenaussagen in Wiener Folter-Prozess
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von AgenturenDer Erstangeklagte sitzt seit Dezember 2024 in der JA Josefstadt
Bild: APA/APA/THEMENBILD/GEORG HOCHMUTH
Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des Regimes des im Dezember 2024 gestürzten syrischen Staatspräsidenten Bashar al-Assad mit einer ersten Zeugeneinvernahme fortgesetzt worden. Geladen war ein Vertreter der NGO Commission for International Justice and Accountability (CIJA). Er schilderte eine "zunehmende Eskalation" der Handlungsweise des syrischen Regimes gegenüber Demonstranten, beginnend im Frühjahr 2011.
Ab August 2011 könne eine Veränderung im Umgang mit den Demonstranten beobachtet werden. Befehle seien direkt aus Damaskus an die Geheimdienstorganisationen gegangen. So wurden etwa bestimmte Weisungen ausgegeben, welche Personen inhaftiert werden sollten. Darunter waren beispielsweise Personen, die Proteste organisierten oder finanzierten, sowie jene, die mit ausländischen Medien sprachen. Die Organisation sprach mit rund 1.500 Personen, die während der Proteste inhaftiert wurden. Ein großer Teil davon berichtete von denselben Foltermethoden, etwa in Haft oder im Verhör in Reifen gesteckt und geschlagen, oder an den Armen aufgehängt und geschlagen zu werden. Auch von sexualisierter Gewalt und Vergewaltigungen wurde gesprochen. Eingesetzt wurden auch Hilfsmittel wie Schläuche oder Bretter mit Scharnieren, mit denen man die Opfer in eine gestreckte oder gebogene Position brachte und schlug.
"Die Regierung besteht aus einem Diktator"
Zu Beginn des heutigen Prozesstages wurde die Befragung des zweitangeklagten ehemaligen Leiters der Kriminalpolizei in Raqqa, Moussab Abou R., im Rahmen seines Asylverfahrens in Österreich Ende 2016 verlesen. Damals versuchte der Angeklagte recht deutlich, seine Ablehnung gegen das Regime, dem er einst diente, klarzustellen: "Die Regierung besteht aus einem Diktator. Die Regierung in Syrien ist wie der IS", sagte er etwa mit Verweis auf Bashar al-Assad. Es hätte sein können, dass er, der Angeklagte, den Befehl zum Töten von Demonstranten bekommen hätte. "Auch die Polizei hat diesen Auftrag bekommen und hat das eigene Volk getötet. Das Problem ist, man muss einfach unschuldige friedliche Menschen töten", begründete, weshalb er am 30. Mai 2012 desertierte.
In seiner Funktion war er auch Mitglied der Sicherheitskommission. Verhöre dort seien "angenehm und nett" gewesen, er hätte "bei Gott nicht einmal geschimpft", meinte er auf die Frage, ob er je Gewalt anwendete. Ganz so "nett" seien aber wohl nicht alle gewesen: "Ich habe immer, wenn ich gesehen habe, dass eine Person gefoltert wird, das gestoppt." Nur bei Verhören durch die berüchtigte Untersuchungskommission hätte er nichts tun können, aus Angst um seine eigene Sicherheit. "Ich habe so was zweimal gesehen, das hat meine Psyche beeinträchtigt", schilderte er etwa, als jemand geprügelt wurde, "bis die Haut schwarz war."
Gefoltert wurde laut Anklageschrift, um "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern". Durch die massiven körperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Geständnissen gezwungen worden.
Angeklagte plädierten auf unschuldig
Der erstangeklagte frühere Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes Khaled Al H. wurde aufgrund eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation "White Milk") 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aus Frankreich nach Österreich gebracht und später auch bei seinem Asylverfahren unterstützt. Bei seiner Einvernahme durch die französischen Behörden zeichnete er, wie auch beim Prozessauftakt am Montag, das Bild, die Karriere im Geheimdienst sei nicht sein Wunsch gewesen: "Ich war ein brillanter Offizier. Ich habe mir den Geheimdienst nicht ausgesucht, das war ein Versetzungsbefehl." Seit Dezember 2024 sitzt er aufgrund der nun verhandlungsgegenständlichen Vorwürfe in U-Haft. Der Zweitangeklagte befindet sich dagegen auf freiem Fuß. Beim Prozessauftakt am Montag beteuerten beide ihre Unschuld.
Dass es überhaupt zu dem Prozess kam, ist den Anstrengungen mehrerer NGOs zu verdanken, wie auch der ermittelnde Staatsanwalt am Montag betonte. Diese sammelten über Jahre hinweg die Aussagen von zahlreichen Opfern, die mittlerweile auf ganz Europa und Syrien verteilt sind. Nachdem Anschuldigungen von NGOs gegenüber dem Erstangeklagten publik wurden, stellte das BVT im Rahmen der "Operation Red Bull" auch Ermittlungen gegen den Sitz der CIJA in Den Haag an.
Dem Erstangeklagten liegen die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last. Dem Zweitangeklagten wird schwere Körperverletzung, schwere Nötigung sowie geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft. Im Laufe der insgesamt zumindest 13 Prozesstage werden viele der 21 bekannten Opfer nach Wien kommen und aussagen.
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