Pensionisten wegen Cannabisplantage im Burgenland verurteilt

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von Agenturen

Sollen 63 Kilo Cannabiskraut verkauft haben

Bild: APA/APA/AFP/MANAURE QUINTERO


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Drei Pensionisten, die gemeinsam eine Cannabis-Indoorplantage in Neusiedl am See betrieben haben sollen, sind am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der 61-jährige Erstangeklagte muss vier Jahre und sechs Monate in Haft, der Zweitangeklagte drei Jahre und der Drittangeklagte vier Jahre. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Während die anderen beiden ihre Urteile annahmen, meldete der Drittangeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gab zu allen dreien keine Erklärung ab. Der Erstangeklagte hatte sich zuvor als einziger geständig gezeigt. Die Aussagen der anderen, sie hätten von der Plantage nichts gewusst, seien für den Schöffensenat "einfach nicht glaubbar" gewesen, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung.

63 Kilo Cannabiskraut verkauft

Die Männer sollen 2025 innerhalb eines Jahres fast 70 Kilo Cannabiskraut angebaut und geerntet haben. Rund 63 Kilo verkauften sie laut Anklage hauptsächlich in Wien weiter. Die Plantage mit circa 900 Pflanzen befand sich an der Wohnadresse des Erstangeklagten und fiel laut Staatsanwältin vor allem deshalb auf, weil dort "reges Treiben" herrschte und Setzlinge sowie Düngemittel dorthin gebracht wurden.

Bei weiteren Erhebungen sei ein Energiebedarf festgestellt worden, der für eine Einzelperson viel zu hoch gewesen sei. Die Angeklagten dürften auch eine Stromüberbrückung eingerichtet haben. Sie verbrauchten also mehr Strom, als sie dem Anbieter bezahlten.

Zweit- und Drittangeklagte als "Gärtner" bzw. Lieferant der Setzlinge

Der 61-jährige Erstangeklagte gab an, einen kleinen Teil der Ernte aufgrund von Schmerzen für den Eigenkonsum behalten und geringe Mengen selbst verkauft zu haben. Den Rest habe er an die anderen weitergegeben, die das Cannabiskraut in Wien verkauften. Er habe zuvor schon ohne die beiden eine kleine Plantage betrieben, bei der ihm die Anzucht jedoch noch nicht in diesem Ausmaß gelungen sei.

Der Zweitangeklagte gab an, er sei als "Gärtner" hinzugezogen worden, um die Setzlinge zu pflegen. Mit der Plantage an sich oder dem Verkauf von Cannabiskraut habe er nichts zu tun gehabt und auch nichts davon gewusst. Ähnlich verantwortete sich der Drittangeklagte: Er habe als Betreiber eines Hanf-Shops lediglich Setzlinge zum Erstangeklagten gebracht. Was dieser mit den Jungpflanzen mache, habe er nicht hinterfragt.

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