Raub-Prozess für zwei im "Fall Anna" Freigesprochene
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von AgenturenDer 17-jährige Angeklagte sitzt in der JA Münnichplatz in Strafhaft
Bild: APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER
Mit rechtskräftigen Freisprüchen für zehn Burschen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren ist Ende September 2025 am Wiener Landesgericht der Prozess im "Fall Anna" zu Ende gegangen. Zwei der damals Angeklagten, denen in Zusammenhang mit geschlechtlichen Handlungen an einer Zwölfjährigen kein strafbares Verhalten nachweisbar war, müssen nach einem Raubüberfall nun aber mit längeren Haftstrafen rechnen. Sie sollen mit zwei Komplizen einen Supermarktbetreiber ausgeraubt haben.
Keine zwei Monate nach ihren Freisprüchen im "Fall Anna" wurden ein 17- und ein 21-Jähriger im November wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen. Zuvor war bekannt geworden, dass sie am 2. Juni 2025 in Wien-Simmering den Supermarktbetreiber in der Tiefgarage seiner Wohnhausanlage abgepasst und maskiert und mit Pfeffersprays sowie einer Gaspistole bewaffnet beraubt haben sollen. Mittlerweile liegt in diesem Zusammenhang eine rechtskräftige Anklage wegen schweren Raubes gegen die einschlägig Vorbestraften und zwei mutmaßliche Mittäter vor. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag auf APA-Anfrage mitteilte, wird der Raub in der Tiefgarage am 20. Mai vor einem Schöffensenat am Landesgericht verhandelt.
Erheblich vorbestraft
Für den 17- und den 21-Jährigen könnte es dabei angesichts ihres getrübten Vorlebens ein böses Erwachen geben. Der Ältere wurde im Sommer 2022 wegen schweren Raubes zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, wobei er als damals 18-Jähriger immerhin sieben Monate im Gefängnis absitzen musste. Der Jüngere weist sogar drei Vorstrafen auf, davon zwei einschlägige. Zuletzt wurde der 17-Jährige wegen Datenfälschung und Urkundenfälschung zu vier Monaten Haft verurteilt. Er befindet sich deshalb in der Justizanstalt (JA) Münnichplatz inzwischen in Strafhaft.
Die Idee zu dem Raub in der Tiefgarage soll ein bisher unbescholtener 23-Jähriger gehabt haben, der den 17-Jährigen gut kannte. Er überredete laut Anklage diesen und den 21-Jährigen zum Mitmachen und besorgte den beiden zwei Pfefferspray-Dosen. Er selber hatte neben einem Pfefferspray auch eine Gaspistole eingesteckt, als sie sich in der Tiefgarage zwischen geparkten Autos versteckten und auf das Eintreffen des Supermarktbetreibers warteten. Ein vierter Angeklagter stand draußen Schmiere und leistete Aufpasserdienste.
Auf das Opfer waren die Angeklagten gekommen, weil der 23-Jährige wusste, dass der Mann einen Supermarkt führte und meistens mit den Tageseinnahmen heimfuhr. Der 23-Jährige soll das Geschäft und das Gebaren des späteren Opfers längere Zeit observiert haben, ehe er sich auf den genauen Zeitpunkt des Überfalls festlegte.
4.000 Euro erbeutet
Bei ihrem Coup gingen die Täter nicht zimperlich vor. Als der Mann in der Garage aus seinem Auto stieg, verpassten ihm die Maskierten Faustschläge ins Gesicht und Fußtritte und besprühten den zu Boden Geschlagenen mit Pfefferspray. Dann wurden der Mann und dessen Fahrzeug durchsucht. Mit einer Beute von 4.000 Euro liefen die drei jungen Männer ins Freie und flüchteten in weiterer Folge gemeinsam mit dem Vierten im Bunde per Taxi.
Das Landeskriminalamt konnte die nunmehr Beschuldigten nach längeren Ermittlungen ausforschen, wobei den Kriminalisten zugute kam, dass der 21-Jährige am Tatort ein Zugband seines Pullovers mit seinen DNA-Spuren verloren hatte. Diese wurden mit der nationalen DNA-Datenbank abgeglichen - man landete einen Treffer, da der 21-Jährige aufgrund seiner Vorstrafe in der Datenbank vermerkt war.
Die im "Fall Anna" Freigesprochenen dürften sich in der bevorstehenden Hauptverhandlung zum schweren Raub schuldig bekennen. Das deuteten ihre Verteidiger Philipp Wolm und Mirsad Musliu am Freitag an. Der 21-Jährige hatte im Ermittlungsverfahren zugegeben, er habe sich überreden lassen, "schnelles Geld" zu machen. Auch der 17-Jährige war geständig.






