Umfassende Novellen für steirischen Naturschutz und Jagd
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von Agenturen++ ARCHIVBILD ++ Der Fischotter sorgt für Schäden in Millionenhöhe
Bild: APA/APA/dpa/Bernd Weißbrod
Die steirische Landesregierung hat am Dienstag mehrere Novellen und Änderungen im Naturschutz-, Jagd- und Artenschutzrecht in Begutachtung geschickt. Vor allem Beobachtung und Jagd von und auf sogenannte Prädatoren wie Wolf und Bär, aber auch der Umgang mit Fischotter, Aaskrähen und Biber werden neu geregelt. Das haben Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) und Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Graz bekanntgegeben.
Die Reform sei vor allem für den ländlichen Raum, Landwirte, Almbewirtschafter, aber auch Fischzüchter von großer Bedeutung, so Schmiedtbauer. Hintergrund sind Konflikte zwischen Menschen und beinahe ausgerotteten Tieren, die sich teilweise erfolgreich wieder angesiedelt haben, aber auch für Probleme sorgen. Bisher wurden Wolf, Bär, Luchs und Co. sowohl im Naturschutzrecht wie auch im landwirtschaftlichen Bereich behandelt. Das führte teilweise zu Doppelgleisigkeiten und langen Verfahren, sagten die beiden Landesräte. Die Reform soll die Kompetenzen bündeln und mehr Praxistauglichkeit bringen.
Biber bleibt im Naturschutzrecht
Die Änderungen betreffen eine Reihe von Gesetzen: Künftig sollen die sogenannten Prädatoren unter den Tieren vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht überführt werden. Betroffene Landwirte müssen sich künftig nur noch an die Abteilung für Land- und Forstwirtschaft wenden. Ausgenommen bleibt allerdings der Biber, der auch aufgrund von EU-Regelungen weiterhin einen hohen Schutzstatus hat. Eine neue Biberverordnung wird daher im Naturschutzrecht geregelt. Sie sieht vor, dass Tiere unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden dürfen.
Der Bestand beim Biber sei günstig, so Amesbauer. In manchen Regionen gebe es sogar bereits Probleme. 2024 wurden in der Steiermark 270 Reviere mit etwa 930 Tieren verzeichnet. 2013 waren es lediglich 63 Reviere. Der Bestand dürfte mittlerweile auf über 1.000 angewachsen sein. "Das bringt Herausforderungen mit sich. Die Steiermark ist nicht nur ein Naturland, sondern auch Lebens- und Wirtschaftsraum." Ziel sei weiterhin "Prävention vor Eingriff", aber die Biberverordnung sieht vor, dass bei Problemlagen künftig pro Jahr 84 Tiere erlegt werden dürfen, zeitlich begrenzt zwischen September und Ende März. Das werde aber nur bei erheblichen wirtschaftlichen Schäden oder Gefahr im Verzug geschehen. Biberberater von der Berg- und Naturwacht seien weiterhin die Ansprechpartner. Die Abschüsse sollen dokumentiert und jährlich evaluiert werden.
Neue Verordnungen für Aaskrähen, Wolf und Fischotter
In eine verkürzte Begutachtung von nur zwei Wochen geht auch eine neue Krähenverordnung. Sie sieht vor, dass 7.700 Aaskrähen erschossen werden dürfen, um Schäden in der Landwirtschaft vorzubeugen. Wegen der Dringlichkeit für die anlaufende Saison sei die Begutachtung kürzer, so Schmiedtbauer.
Die Reform sieht auch eine Änderung der Fischotterverordnung vor: Ein Otter frisst im Schnitt rund 1,7 Kilogramm Fisch pro Tag. Dadurch entstehen Fischereibetrieben und Teichwirten jährliche Schäden von rund 2,2 Mio. Euro. Hinzu komme ein Wertverlust bei Fischereirechten. Laut Schmiedtbauer fresse der Otter mittlerweile rund zehn Prozent des steirischen Fischbedarfs auf: "Das ist wirtschaftlich und ökologisch nicht mehr tragbar."
Nachschärfungen werde es auch beim Wolf geben. Eine neue Verordnung soll praxistauglicher sein als die bestehenden Regelungen. Diese hätten sich nicht bewährt. Abschüsse gab es im Gegensatz zu Kärnten keine. Es sei den Nachbarbundesländern zu verdanken, dass der Druck des wachsenden Wolfbestands in der Steiermark im Vorjahr nicht höher war. "Wir können Tourismusregionen nicht mit Zäunen zustellen", sagte die Landesrätin. Daher soll eine neue Verordnung im Laufe des Jahres Abschüsse bei "Risikowölfen", die beispielsweise die Scheu vor dem Menschen verloren haben, erleichtern.
"Zusammenleben vernünftig organisieren"
"Es geht nicht darum, eine Tierart auszurotten, sondern mit wachsenden Problemen umzugehen", so Schmiedtbauer, die gleich wie Amesbauer den Jagdschein besitzt. Amesbauer unterstrich, dass es kein "Abbau von Arten- und Naturschutz" sei, sondern Regelungen, die ein "Zusammenleben vernünftig organisieren". Zweiter Effekt sei Entbürokratisierung.
Weitere Neuerungen sind mit der Novelle des Jagdgesetzes vorgesehen: Der Einsatz von Nachtzieltechnik wird erweitert, rotwildfreie Zonen werden auf Damwild ausgeweitet, Meldefristen werden vereinheitlicht und es werden praxistauglichere Kriterien für die Erfüllung von Abschussplänen herangezogen. Insgesamt sollen bürokratische Hürden reduziert und moderne Rahmenbedingungen für die Jagdausübung geschaffen werden, hieß es im Pressegespräch. Die Krähenverordnung geht für zwei Wochen in Begutachtung, die übrigen geplanten Novellen und Reformen können acht Wochen lang begutachtet werden.
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