Weiter Streit um Budgetbegleitgesetz

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von Agenturen

Regierung berät und berät

Bild: APA/APA/FLORIAN WIESER/FLORIAN WIESER


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Seit mittlerweile über einer Woche wird auf das Budgetbegleitgesetz gewartet, mit dem ein guter Teil der Budget-Einsparungen auf den Weg gebracht werden soll. Doch bis zum Freitagabend hat die Regierung den entsprechenden Begutachtungsentwurf nicht eingebracht. Dies hat wohl zur Folge, dass auch die Begutachtung ausnehmend kurz wird.

Woran es bisher scheitert, obwohl ohnehin alle Budgetstücke mittlerweile verteilt sind, will niemand laut sagen. Dem Vernehmen nach dürfte die Frage, ob Unternehmen einen Beitrag leisten sollen, um das sogenannte Zwischenparken von Arbeitnehmern beim AMS zu unterbinden, für eine Patt-Stellung zwischen ÖVP und SPÖ sorgen. Die Detailverhandlungen zu dem vereinbarten Fairnesspaket waren an die Sozialpartner ausgelagert worden, dort gibt es bisher aber keine Einigung. Ein weiteres Problem soll sein, dass die NEOS das Budgetbegleitgesetz mit der von ihnen forcierten neuen Weisungsspitze in der Justiz junktimieren wollen, was vor allem der ÖVP mäßig gefällt.

Zudem dürften die parallelen Verhandlungen über eine mögliche Verlängerung der Spritpreisbremse eine Rolle in dem Budgetgezerre spielen. Die Senkung der Preise für Benzin und Diesel über eine reduzierte Mineralölsteuer und eine Margenbegrenzung läuft am Sonntag aus. Während die SPÖ die Spritpreisebremse in der derzeitigen Form fortsetzen will, wollen ÖVP und NEOS keine Eingriffe mehr in die Gewinnmargen der Ölkonzerne.

Auch Diskussionen über Verteidigung

Auch zum Verteidigungsbudget soll es noch Diskussionen geben. Hier gilt es eine für alle Seiten tragbare Lösung bei der Eurofighter-Nachfolge zu schaffen. Auch bei der einen oder anderen zusätzlichen Maßnahme war noch nicht fix, ob sie es ins Budgetbegleitgesetz hinein schafft.

Dabei ist schon einiges bekannt. Dazu zählen steuerliche Maßnahmen wie die progressive Erhöhung der Körperschaftssteuer (KöSt) für Unternehmen mit einem Gewinn von über einer Million Euro ab 2028, die Verlängerung der Stabilitätsabgabe für Banken, Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag, Einsparungen beim Familienbonus, eine Erhöhung der Immobilienertragsteuer, die Streichung der Homeoffice- und der Arbeitsplatz-Pauschale, eine Erhöhung der Alkoholsteuer, die Streichung von Steuerbegünstigungen für die Privatnutzung von E-Firmenautos und ein neuerliches Steuerbetrugspaket. Dazu kommt noch die Verpflichtung für ukrainische Vertriebene, Normverbrauchsabgabe und Versicherungssteuer zu leisten.

Außerdem enthalten dürfte das Budgetbegleitgesetz unter anderem etwa die neuerliche Nicht-Valorisierung der Familienleistungen, Kürzungen bei AMS-Wiedereingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose und bei Kuren, die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung und die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. Bereits eingeleitet werden könnte auf der anderen Seite die Senkung der Lohnnebenkosten.

Weniger Bezirksgerichte möglich

Weitere Maßnahmen sind noch in Schwebe, unter anderem ist die Rede von Zusammenlegungen bei Bezirksgerichten. Auch höhere Strafen etwa im Verkehrsbereich sind dem Vernehmen nach in Planung. Gewalttäter sollen verstärkt zur Tragung von Gerichtskosten herangezogen werden.

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