Waffenlager in Wien

Anschlagspläne in Österreich? Anklage gegen Hamas-Mitglieder

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von Quelle: APA, JOYN News

PULS 24 Live

Hamas-Waffenlager ausgehoben: "Anschläge zu befürchten"

Videoclip • 06:53 Min


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Die deutsche Bundesanwaltschaft hat in Berlin Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder der islamistischen Terrororganisation Hamas erhoben. Die Männer sollen an der Beschaffung von Waffen für einen Anschlag auf israelische oder jüdische Ziele in Deutschland, Österreich oder anderen Ländern beteiligt gewesen sein, teilte die Behörde am Freitag mit. In Wien wurde im November 2025 ein Waffenversteck ausgehoben.

Es dürfte bereits ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel vom 7. Oktober 2023 ins Auge gefasst worden sein - also im Oktober vergangenen Jahres, hieß es. Die Ermittler nahmen die ersten drei Verdächtigen kurz vor dem Zeitfenster für den mutmaßlichen Anschlag am 1. Oktober 2025 in Berlin fest.

Laut Anklage sollen die Männer in den Monaten davor in den Transport und die Lagerung von Waffen sowie Munition verwickelt gewesen sein. Die Gruppe hatte laut Anklage zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition besorgt.


Waffenlager in Wien

In den Folgemonaten wurden weitere sechs Männer in Deutschland und anderen europäischen Ländern festgenommen - zuletzt Ende Mai in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Einer der Beschuldigten soll in Wien Waffen gelagert haben. Bereits im Juni teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie wegen eines bei einem Beschuldigten entdeckten vorbereiteten Bekennervideos von einem konkreten Anschlagsplan ausgehe.

Von den insgesamt neun Beschuldigten klagte die Behörde nun sieben vor dem Berliner Kammergericht an. Den Männern werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Dazu kommen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht muss die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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