Dos and Don'ts
Diese 5 Fehler sollten Sie im Türkei-Urlaub nicht machen
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von JOYN News:newstime
Türkei plant radikales Rauchverbot: 200.000 Euro Strafe
Videoclip • 01:06 Min • Ab 12
Ob All-inclusive-, Strand- oder Shoppingurlaub. Die Türkei hat kulturell wie kulinarisch vieles zu bieten. Das wissen auch die Österreicher:innen, weshalb die Türkei im Beliebtheits-Ranking in den vergangenen Jahren immer weiter nach oben rutscht. Wer einen entspannten Urlaub will, der sollte aber einiges beachten. Denn so mancher Fehltritt kann teuer werden.
Die Türkei ist eines der Lieblingsurlaubsländer der Österreicher:innen. Doch wer an türkischen Stränden und in Städten sein Urlaubsglück sucht, sollte sich genau informieren. Es gelten strenge Regeln, die durchaus hohe Strafen nach sich ziehen können, sollte man sich nicht daran halten.
1. Alkohol trinken in der Öffentlichkeit
In der Türkei ist es per Gesetz untersagt, in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren. Es drohen hohe Strafen. In Hotels oder Gaststätten darf Alkohol getrunken werden.
2. Händchenhalten in der Öffentlichkeit
In ländlicheren Gebieten der Türkei gelten teils konservativere Regeln. Urlauber:innen sollten daher Zärtlichkeiten wie Küssen oder Händchenhalten vermeiden. In großen Ständen wie Istanbul oder Antalya ist das aber nicht anstößig.
3. FKK und Schäferstündchen am Strand
Wer in der Türkei nackt baden will, dem wird schnell der Spaß vergehen. Die Behörden strafen dieses "Vergehen" mit Bußgeld in Höhe von 200 Euro ab.
4. Militärische Einrichtungen fotografieren
Militärische Einrichtungen sollten in der Türkei lieber nicht fotografiert werden. Auch an Friedhöfen oder in religiöse Stätten sollte man die Kamera lieber nicht zücken. An bestimmten Orten ist das Fotografieren nämlich verboten. Auch da können Strafen anfallen.
5. Natur- und Kulturgüter mitnehmen
Kultur- und Naturgüter gelten in der Türkei als staatliches Eigentum. Sollte man sich schon bei Kleinigkeiten wie einem Stein bedienen wollen, könnte das geahndet werden. Bei größeren Gegenständen könnte sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren für die Ausfuhr drohen. Auch Geldstrafen von bis zu 9.000 Euro sind gängig.
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