18 Jahre Haft nach Mordversuch in betreuter WG
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von AgenturenDer Angeklagte soll Hitler verherrlicht haben
Bild: APA/APA/NOAH MAY/NOAH MAY
Ein 42-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Wien nicht rechtskräftig wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er wird gemäß § 21 Abs 2 in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht, da er laut psychiatrischem Gutachten eine Gefahr für andere darstellt. Er hatte im November 2025 seinen 54-jährigen Mitbewohner in einer betreuten Wohneinrichtung für Suchtkranke in Wien-Meidling mit einem Jagdmesser niedergestochen.
Die beiden Männer hatten sich nur einige Tage vor der Tat kennengelernt. Laut Anklage war ein gemeinsamer Umtrunk im Zimmer des Angeklagten am 10. November des vergangenen Jahres in einen Streit entbrannt. Der Mann soll sodann zum 13,4 Zentimeter langen Messer gegriffen und dem Opfer "einen heftigen Stich in den Bauch versetzt" haben, erklärte die Staatsanwältin. Die Wucht des Stiches stieß den Mitbewohner zu Boden. Die Verletzungen seien glücklicherweise nicht lebensgefährlich gewesen, wodurch der Mann überlebte. Zudem warf die Staatsanwältin dem Angeklagten vor, den Tatort manipuliert zu haben: "Spuren lügen nicht, Menschen schon." So soll er unter anderem die Tür in seinem Zimmer ausgehängt haben, um ein gewaltsames Eintreten des Opfers plausibel zu machen.
Sie ging von einem bedingten Tötungsvorsatz aus: Der Angeklagte habe es also für ernstlich möglich gehalten, dass der Mitbewohner durch den Messerstich stirbt. "In Österreich nennt man das Mord", hatte sie bereits am ersten Verhandlungstag, dem 18. März, gesagt. Die acht Geschworenen folgten dieser Darstellung in ihrem Wahrspruch einstimmig. Eine Notwehrsituation, wie sie der Angeklagte zuvor geschildert hatte, verwarfen sie ebenfalls einstimmig. Der nunmehr Verurteilte bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab ebenfalls keine Erklärung ab. Das Urteil hat damit noch keine Rechtskraft erlangt.
Angeklagter soll Hitler verherrlicht haben
Die Befragung des Opfers rückte den Streit der beiden Suchtkranken in den Fokus. Der 54-Jährige erzählte, dass der Angeklagte in der Auseinandersetzung Adolf Hitler verherrlicht habe. Ins Treffen geführt wurden demnach altgediente rechtsextreme Mythen wie der angepriesene Autobahnbau des Diktators. Die Aussagen sollen aber bis zur Holocaustverharmlosung gereicht haben. Als der 54-Jährige dem Mitbewohner offenbarte, dass er Jude sei und acht Menschen in Auschwitz verloren habe, soll der Angeklagte ihn als "schwule Judensau" beleidigt haben. Das Gericht schenkte diesen Schilderungen allerdings keine weitere Beachtung.
Das spätere Opfer wollte sich daraufhin zurückziehen, warf dem ebenfalls Angetrunkenen (0,4 Promille) aber noch an den Kopf, dass er "eine depperte blöde Nazisau" sei. Direkt im Anschluss soll der Mann das neben Kokain und Speed bereits am Tisch liegende Messer genommen und ihm in den Bauch gerammt haben. "Oida, das tut weh", habe er sich gedacht. Als das Messer wieder herausgezogen wurde, sei Blut aus ihm herausgespritzt. "Ruf die Rettung, sonst kriegst 21 Jahre", will er dem Täter ausgerichtet haben. Schlussendlich rettete ihn aber ein Polizist: Er kniete sich auf den blutenden Oberkörper des Mannes, um die Wunden abzudrücken.
Sozialarbeiter hätten sich im Vorhinein weder an Drogen oder Alkohol noch dem offen herumliegenden Messer im Zimmer des Angeklagten gestört, kritisierte der 54-Jährige. Eigentlich gelte strenge Abstinenz in der Einrichtung. Zudem sei er von der Heilsarmee nach dem Vorfall aus der WG geschmissen worden und so wieder in die Obdachlosigkeit gelangt. "Das gehört eigentlich in die Medien", empörte er sich.
Infolge erlitt er einen Herzinfarkt und einen Rückfall. Er wurde heute aus einer Entziehungsanstalt per Video zugeschaltet. Das Pech verfolgt ihn schon länger: Der Maschinenbauingenieur habe sein gesamtes Erspartes bei einer "Kryptobank" verloren und sei so wohnungslos geworden, schilderte er.
Angeklagter verwies auf Notwehrsituation
Der 42-Jährige bekannte sich schon zu Prozessbeginn tatsachengeständig. Töten habe er aber seinen Mitbewohner nicht wollen: "Ich zieh'"s wieder raus, schau mir das Messer an und denke mir: '"Scheiße'", schilderte er heute. Seine Version: Man habe sich über "nichts Weltbewegendes" unterhalten. Bei dem Streit sei es um Musikvorlieben gegangen. Dann habe er den aggressiv auftretenden Mitbewohner mehrmals gebeten, sein Zimmer zu verlassen und ihn sogar mitsamt seines Sessels aus dem Raum geschoben.
Doch der schwer Betrunkene (2,0 Promille) habe die Tür eingetreten. Er sei mit einem "irren Blick" und "schreiend" auf ihn zugestürmt. "Ich habe ihm in die Augen gesehen und wusste: entweder er oder ich", erklärte der Angeklagte im März den Griff zum Messer. Er habe also aus Notwehr gehandelt, um den Mann außer Gefecht zu setzen. "Das erlebt man als normaler Mensch nicht, aber Obdachlosen passiert sowas leider", fügte er heute hinzu.
Sein Verteidiger Sebastian Lesigang konstatierte mit Blick auf die Schilderungen seines Mandanten, als auch die Ergebnisse von psychiatrischen und medizinischen Gutachten: "Niemals ist das ein versuchter Mord." Sein Mandant habe sich massiv bedroht gefühlt. Im Obdachlosenmilieu komme es leider häufig zur Gewalt. So habe der Angeklagte mehrere Opfererfahrungen in seinem Leben gemacht, "die wir uns selber gar nicht vorstellen können". Zudem gebe es tatsächlich Beschädigungen an der Tür, die auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten würden. Zugute hielt er ihm darüber hinaus, dass sein Mandant nur einmal zugestochen und die Polizei gerufen hatte.
Gutachten empfahl Unterbringung
Seit Verfahrensbeginn im März war ein psychiatrisches Gutachten über den 42-jährigen Angeklagten eingeholt worden. Das Ergebnis: Er sei zwar zurechnungsfähig, habe aber eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung". Es sei sehr wahrscheinlich, dass er in absehbarer Zukunft schwere Körperverletzungen verübe, auch mit möglichen tödlichen Folgen, erläuterte die Gerichtspsychiaterin.
Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 2 seien damit erfüllt, erläuterte die Anklägerin zu Beginn der heutigen Verhandlung. Diese beantrage sie auch im Falle eines Schuldspruchs. Die Persönlichkeitsstörung ist schwerwiegend und hatte maßgeblichen Einfluss auf die Tat, stellte die Gutachterin weiters fest.
Angeklagter mit IQ von 129 hochintelligent
Die psychiatrische Gutachterin ging auch auf den Lebenslauf des Angeklagten ein. Bereits als Kind habe er Erfahrungen mit Mobbing und Ausgrenzung gemacht, immer wieder sei es auch zu sexuellen Übergriffen gekommen. Das Familienklima in seiner Kindheit beschrieb sie als "eisig". Er sei grundsätzlich als "notgedrungener Einzelgänger" einzuschätzen, der sich von der Welt ausgegrenzt und insbesondere von Männern bedroht fühle. Daher hortete er auch Waffen in allen möglichen Ecken seines Zimmers. Das Obdachlosenmilieu sei aber auch ein "Bereich, der hoch gewaltbehaftet" sei, fuhr sie fort. Durch die Persönlichkeitsstörung schwanke seine Stimmung rasch und er sei höchst irritierbar. Hinzu kämen eine Sozialstörung und eine psychische Verhaltensstörung durch eine Alkoholabhängigkeit.
Zudem attestierte sie ihm eine überdurchschnittlich hohe Intelligenz: Der Mann käme auf einen IQ von 129. Was in besonders starkem Kontrast zu seinem bisherigen Lebensverlauf stehe. Er war nie länger beschäftigt und ist zweimal vorbestraft. Einmal fackelte er in Deutschland "im Vollrausch" die eigene Wohnung mit Benzin ab, weil er sich durch seinen Nachbarn lärmbelästigt gefühlt habe, schilderte er selbst. "Die Stimme der Vernunft ist leise", zitierte die Gutachterin Sigmund Freud (im Original heißt es: "Die Stimme des Intellekts ist leise, aber sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat", Anm.).
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