Mord auf Friedhof
14-Jährige tötet Pensionistin: Acht Jahre Haft und Einweisung
Veröffentlicht:
von Quelle: APA, JOYN NewsPULS 24 Live
Mord auf Friedhof: Prozess gegen 14-Jährige
Videoclip • 07:54 Min
Eine 14-Jährige ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht wegen der Bluttat an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar zu acht Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Zusätzlich wird die Jugendliche in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Mädchen hat aufgrund von Tötungsfantasien auf die ihr völlig unbekannte Frau mit einem Klappmesser mehrfach eingestochen. Die 64-Jährige verstarb noch am Tatort.
Das Wichtigste in Kürze
Eine 14-Jährige wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem sie mehrmals auf eine 64-Jährige mit einem Klappmesser einstach.
Die Frau verstarb noch am Tatort.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. "Ich entschuldige mich, was ich der Frau angetan habe", sagte die 14-Jährige vor der Urteilsverkündung. "Ich bereue es sehr, ein Leben genommen zu haben." Mildernd wurde das Geständnis, der Beitrag zur Aufklärung, die Unbescholtenheit und der Einfluss durch Medikamente zum Tatzeitraum gewertet.
Erschwerend war das "besonders verwerfliche Motiv", so die Richterin, da das Opfer eine Person gewesen sei, die sich in Sicherheit gewogen hat. Deshalb wurde die Strafe im oberen Bereich angesetzt, sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung.
"Hab' mir gedacht, dass ich jemanden umbringen muss"
Die 14-Jährige, anwaltlich vertreten von Astrid Wagner und Dominique Perl, lebte zum Tatzeitpunkt in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung. "Ich bin aufgestanden und hab' eine Anspannung gemerkt", sagte die 14-Jährige zu den Geschehnissen am Tattag. Sie habe in ihrem Bett gelegen und die ganze Zeit auf die Decke gestarrt. "Ich hab' mir gedacht, dass ich jemanden umbringen muss." Das Klappmesser habe sie sich eine Woche vor der Tat gekauft, auch "um mich selbst zu verletzen". Sie habe sich auch einer Freundin in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar "aufgemuntert", die Bluttat durchzuführen.
Deshalb ging sie am 23. Februar auf den Friedhof in Penzing, um nach einem möglichen Opfer zu suchen. Sie attackierte die 64-Jährige, die dort spazieren war, von hinten mit dem Messer. "Auf einmal lag sie da und hat sich nicht mehr gewehrt." Am Ende hatte das Opfer 82 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich. Danach machte die Jugendliche, die vor der Tat Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen hatte, noch Fotos vom Leichnam und schickte sie an drei Personen. "Ich wollte, dass meine Freunde wissen, dass ich ins Gefängnis gehe", sagte die 14-Jährige.
Zurück in ihrer betreuten WG wusch sie sich, zog sich um, wählte den Notruf und gestand die Tat. "Ich war selber im Schock, was ich gemacht habe, von der Situation", so die Beschuldigte. Auf die Frage, wie sie heute über ihr Opfer denkt, meinte sie: "Ich denke viel an ihren Schmerz, wie sie gelitten hat. Das schockiert mich sehr, dann fühl ich das auch manchmal."
Überlebenskampf der 64-Jährigen
Der Gerichtsmediziner Christoph Reisinger sprach von einem "regelrechten Überlebenskampf" des Opfers. Die Frau habe allein 51 Stich- und Schnittverletzungen im Kopf- und Halsbereich, die zum Teil zu schwersten Blessuren geführt haben. Auch in der Schulter und am Oberarm gab es tiefe Stichverletzungen. Zudem wurden zahlreiche Schnitte an den Unterarmen und Händen festgestellt, was als Abwehrverletzungen zu deuten sind. Am Ende starb die Frau an dem großen Blutverlust und an einer Blutaspiration, dem Eindringen von Blut in die Luftwege und die Lunge, erklärte der Mediziner.
Die 14-Jährige hatte bereits seit ihrem neunten Lebensjahr psychische Probleme. "Sie hat nach Hilfe gerufen", sagte ihre Anwältin Wagner. In einem Brief an die Mutter sprach sie von dem "Schmerz, der sie umarmt wie ein bester Freund". Das Tötungsdelikt sei "völlig unbegreiflich, ein Kind begeht so eine Tat". Aufgrund der Einnahme der Medikamente sei ihre Dispositionsfähigkeit herabgesetzt, betonte der Staatsanwalt. Sie habe das Gefühl gehabt, sie müsse jemanden töten, ansonsten müsse sie Suizid begehen, sagte der Ankläger. Die Erörterung des Gutachtens der psychiatrischen Sachverständigen Claudia Maria Kier erfolgte dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
True-Crime-Serien als "Kick"
Mit den Benzodiazepinen habe sie "Euphorie" gespürt, sei "mutig" gewesen, so auch am Tattag, sagte die Angeklagte. Die 14-Jährige schaute leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, auch Gewaltvideos und Filme über Serienkiller habe sie "fast täglich" konsumiert. "Das hat mir einen Kick gegeben."
Eine Betreuerin ihrer WG beschrieb die 14-Jährige als emotionslos, sie habe oft "einen leeren Blick" gehabt. Die Termine bei der Psychotherapeutin wurden von ihr nur unregelmäßig wahrgenommen. "Wir waren da in Alarmbereitschaft." In der Zeit habe es auch stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen gegeben. "Sie war mimisch sehr eingeschränkt.
Man konnte wenig lesen, wie es ihr geht und was sie beschäftigt." In den ersten zwei Wochen ihres Einzugs im November 2025 sei sie "überangepasst" gewesen, danach kam es häufiger vor, dass sie zu spät nach Hause kam. Man habe das als "Grenzen ausloten" gedeutet, sagte die Zeugin. In die Schule ging die 14-Jährige in der Zeit nicht. Man habe allerdings darauf hingearbeitet. "Wir können sie nicht zwingen", sagte die Betreuerin. Die Jugendliche sei aber regelmäßig nach draußen gegangen. "Wir können sie nicht daran hindern, die WG zu verlassen."
Laut dem psychiatrischen Gutachten war die 14-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Aufgrund ihrer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus, der Störung ihres Sozialverhaltens und ihres Drogenkonsums geht von der Jugendlichen allerdings die Gefahr aus, mit großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit unter dem Eindruck der schwerwiegenden und anhaltenden psychischen Störung erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen zu begehen, weshalb dem Antrag auf Einweisung stattgegeben wurde. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten untergebracht. Dort wird sie vermutlich auch bleiben.
Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wurde der Fall nicht vor einem Geschworenen-, sondern von einem Schöffengericht verhandelt.
Infobox Hilfe in Krisensituationen
Bild: JOYN
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