Ehemaliger Bundesheerarzt in Wien freigesprochen

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von Agenturen

Der Mann hatte bis Juni 2024 für das Bundesheer gearbeitet

Bild: APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER


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Ein ehemaliger Arzt des Bundesheeres ist am Dienstag am Landesgericht Wien nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, im Heeresspital in Wien-Floridsdorf zwischen Jänner und Mai 2024 insgesamt 28.000 Euro für Operationen in einer Kaserne von neun Zivilisten verrechnet zu haben, obwohl die Kosten gänzlich von Sozialversicherungen gedeckt waren. So sei es allerdings nicht abgelaufen, schlussfolgerte ein Einzelrichter am dritten Verhandlungstag.

Die Anklägerin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen die Entscheidung berufen, sie ist also noch nicht rechtskräftig. "Das durchaus interessante Beweisverfahren" habe gezeigt, dass die Kommunikation im Heeresspital, wie mit Privatpatienten umzugehen sei, "nicht optimal gestaltet war", begründete der Richter den Freispruch. Rückblickend sei das aber allen Beteiligten nun klar. Der Freigesprochene hatte zwischen August 2022 und Juni 2024 für das Heer gearbeitet, bis dieses ihn angezeigt hatte.

Leiterin ließ sich selbst operieren

Der Arzt hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten. Seiner Ansicht nach, hatte er eine Privatordination im Spital angemietet und dort für Operationen mit teuren, selbst angeschafften Gerätschaften - unter anderem ein Radiofrequenzgerät für rund 26.000 Euro - von seinen privaten Patienten Geld verlangt, nicht aber von Heeresangehörigen. Streitpunkt der Verhandlung war einerseits, ob er überhaupt Geld für Behandlungen im Heeresspital annehmen dürfe. Andererseits stand in Frage, ob er privates Gerät für diese Behandlungen hätte benutzen dürfen.

Befragungen der damaligen Kommandantin sowie ihrer Nachfolgerin und weiteren Spitalsangehörigen offenbarten, dass diese Fragen im Spital selbst scheinbar nicht ganz geklärt waren. Damit Zivilisten in der Kernzeit des Spitals behandelt werden dürfen, muss die Leiterin das sogenannte militärmedizinische Interesse bewilligen. Dies habe sie in der Regel auch getan, um das Spital mit mehr Patienten zu bespielen und den Ärzten Praxiserfahrung zu verschaffen, sagte die Frau am ersten Verhandlungstag, dem 11. März, aus.

Sobald militärmedizinisches Interesse vorliege, handle es sich allerdings um keine Privatpatienten mehr. Behandlungen dürften weder abgerechnet werden, noch mit privaten Gerätschaften erfolgen. Die damalige Kommandantin habe sich allerdings dann selber "mit einem Gerät, das es gar nicht gibt im Spital", von dem Arzt operieren lassen, stellte der Richter fest. Die ehemalige Leiterin habe ihre Rolle in ihrer Zeugenbefragung "heruntergespielt", fuhr er fort.

Ungereimtheiten im Heeresspital

Wie sich im Laufe des Prozesses herausstellte, dürfen Behandlungen an Privatpatienten im Heeresspital nur dann abgerechnet werden, wenn sie außerhalb der Kernzeit und ohne vorliegendes militärmedizinisches Interesse vorgenommen werden. Beides war bei den neun Patienten, die die Anklage anführte, allerdings nicht der Fall. "Eigentlich hätte das nicht bewilligt werden dürfen", erklärte der Richter. Die Verantwortung liegt demnach bei der damaligen Leiterin des Spitals, sie habe das Interesse "ohne jedes Fragen" genehmigt.

Die Frau schien unter den Spitalsmitarbeitern zumindest umstritten zu sein. Ihre Persönlichkeit wurde von den Zeugen als "schwierig", ihr Führungsstil als "monokratisch" beschrieben. Die damalige Kommandantin ortete hingegen fragile Egos, "gewisse Herren haben ein Problem mit weiblicher Führung", sagte sie am ersten Verhandlungstag. Gegenüber der APA hieß es vom Verteidigungsministerium im April, die Frau sei "derzeit bei einer anderen Dienststelle dienstzugeteilt". Es bestehe allerdings kein kausaler Zusammenhang zum Verfahren. Grund dürften frühere Verwerfungen gewesen sein, deutete eine Zeugin heute an.

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Verteidiger: "Typisch Heer"

Die aktuelle Kommandantin will inzwischen mehr Klarheit im Spital geschafft haben. Aber auch sie gestand zu: "Die Verträge sind mangelhaft". So sei beispielsweise unklar, ob manche Ärzte Mitnutzungs- oder Mietnutzungsvereinbarungen über Spitalsräumlichkeiten mit dem Bundesheer abgeschlossen haben - Schreibfehler nicht ausgeschlossen. Die zuständige Generaldirektion im Bundesheer würde intern als "tote Leitung" bezeichnet, fuhr sie fort. Für sie sei aber immer klar gewesen, dass kein Geld fließen und keine Privatgeräte benutzt werden dürfen. Nachfragen an ihre Vorgängerin betreffend der Machenschaften des Arztes seien abgekanzelt worden: "Mischt euch da nicht ein, ich habe das im Griff", habe diese ihr ausgerichtet. "Sie hat mich gehasst", erklärte wiederum der freigesprochene Arzt nach ihrer Befragung.

"Im Endeffekt war das typisch Heer", erklärte Christoph Kopecky, der Verteidiger des Arztes. "Da hat wahrscheinlich kein Mensch gewusst, wie er damit umgehen soll." Er hatte einen Freispruch gefordert. "Das ist zu wenig, um hier ein Leben zu zerstören", sagte er mit Blick auf das Beweisverfahren. Der Richter sah weder objektive noch subjektive Tatseiten für eine Vorteilsannahme wie einen schweren Betrug erfüllt. "Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen", ein Arzt sei kein Buchhalter. Dass der Angeklagte Rechnungen von den in bar bezahlten Behandlungskosten wohl erst im Nachhinein erstellt habe, um seine Position zu verbessern, "lasse ich mal so stehen". Der Arzt habe das transparenter machen können, erklärte der Einzelrichter.

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