Folter-Prozess gegen syrische Regierungsvertreter am Montag

Veröffentlicht:

von Agenturen

Der Erstangeklagte sitzt derzeit in der Justizanstalt Josefstadt

Bild: APA/APA/THEMENBILD/GEORG HOCHMUTH


- Anzeige -
- Anzeige -

Am Landesgericht Wien beginnt am Montag ein historischer Prozess. Zwei ehemaligen Vertretern des syrischen Regimes werden Folter und schwere Straftaten gegen inhaftierte Zivilisten vorgeworfen. Erst zweimal wurden seit Ausbruch des Bürgerkrieges in Syrien Regimevertreter vor einem europäischen Gericht belangt. Es ist der erste Prozess dieser Art seit dem Fall von Langzeitmachthaber Bashar al-Assad. Im Laufe der 13 Prozesstage werden Opfer aus Europa und Syrien anreisen.

Als Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes bzw. Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa sollen Khaleb Al H. und der zweitangeklagte Abu R. von 2011 bis 2013 die Misshandlungen mehrerer Insassen in einem Gefängnis in Raqqa zu verantworten haben. Teilweise sollen die beiden dabei auch anwesend und unmittelbar beteiligt gewesen sein.

Aussagen ehemaliger Häftlinge zufolge wurden die Inhaftierten extremen psychischen Misshandlungen ausgesetzt und regelmäßig und systematisch durch Schläge, Elektroschocks und den Einsatz primitiver Instrumente, die starke Schmerzen verursachen sollten, gefoltert und erniedrigt. In den Hafträumen der Kriminalpolizei dürften außerdem furchtbare Zustände geherrscht haben. Mitunter waren 25 oder mehr Häftlinge in einer fünf mal fünf Meter großen Zelle untergebracht. Weder wurden die Insassen über die Dauer der Haft informiert, noch deren Angehörige über deren Verbleib benachrichtigt. Die hygienischen Bedingungen sowie die Versorgung mit Nahrung und Trinkwasser kann nur als mangelhaft beschrieben werden: Letztere erfolgte über die Toilette, welche sich in der Zelle befand.

Gefoltert wurde laut Anklageschrift - diese liegt der APA vor -, um "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern". Durch die massiven körperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Geständnissen gezwungen worden.

Khaleb Al H. dank BVT in Österreich

Khaleb Al H. wurde hierzulande mit der Operation "White Milk" bekannt. Das BVT hatte im Mai 2015 mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad vereinbart, den General von Frankreich nach Österreich zu bringen. Von BVT-Beamten wurde er an der österreichischen Grenze in Empfang genommen, in einem Dienstfahrzeug nach Wien chauffiert, in der Bundeshauptstadt in einem Quartier untergebracht und finanziell unterstützt. In weiterer Folge waren Vertreter des BVT dem syrischen Offizier sogar bei seinem Asylverfahren behilflich und bemühten sich, diesem zu einem Bleiberecht zu verhelfen.

Nach Erkenntnissen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schloss die Kooperationsvereinbarung mit der Bezeichnung "White Milk" federführend der damalige BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss ab, der inzwischen in Dubai untergetaucht ist. Für drei ehemalige Beamte des BVT bzw. einen des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl (BFA) endete im Zusammenhang mit der Operation "White Milk" ein Prozess wegen Amtsmissbrauchs 2023 in Wien mit rechtskräftigen Freisprüchen. Weiss war für die Justiz allerdings schon damals nicht greifbar und war der Hauptverhandlung ferngeblieben. Al H. sitzt seit Ende 2024 in U-Haft.

Noch kaum Verhandlungen wegen syrischer Kriegsverbrechen

Das Weltrechtsprinzip sieht vor, dass bei besonders schwerwiegenden Straftaten, wie Verstöße gegen das Völkerrecht es sind, auch Verfahren wegen Straftaten geführt werden können, die per se keinen Bezug zum Inland haben. Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien hat das Koblenzer Oberlandesgericht in Deutschland einen ehemaligen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes Anfang 2022 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, Folter und weiterer Delikte zu lebenslanger Haft verurteilt. In Schweden wurde 2017 ein syrischer Ex-Soldat wegen Kriegsverbrechen verurteilt. In Syrien selbst steht seit Mai erstmals ein hoher Ex-Offizier vor Gericht.

"Mit dem Gerichtsverfahren gegen die ehemaligen Offiziere des syrischen Geheimdiensts nimmt Österreich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen wahr und bietet den Betroffenen das Minimum an Gerechtigkeit, auf das sie seit über einem Jahrzehnt gewartet haben", sagte Tatiana Urdaneta Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) im Gespräch mit der APA. Sie vertritt 18 der 21 bekannten Opfer. "Die umfangreichen Aussagen der Betroffenen und Zeugen bilden die Grundlage für das vorliegende Gerichtsverfahren sowie für eine gesellschaftliche Aufarbeitung der strukturellen Verbrechen, die Aktivisten für Frieden und Demokratie angetan wurden. (...) Österreich darf kein 'sicherer Hafen' für Kriegsverbrecher sein", ergänzt sie.

Während der Verteidiger des Zweitangeklagten, Philip Wolm, im Gespräch mit der APA ankündigte, dass sein Mandant "nichts getan" habe und daher auf "nicht schuldig" plädieren werde, war Timo Gerersdorfer, Verteidiger des medial mehrmals als "Foltergeneral" titulierten Khaleb Al H. für die APA nicht erreichbar.

- Anzeige -
- Anzeige -

Zeugen aus ganz Europa

Für das Wiener Landesgericht stellt der Großprozess eine logistische Herausforderung dar. Mit vorerst 13 Verhandlungstagen im Juni wird quasi das ganze Monat "durchverhandelt". Außerdem wurde für den gesamten Prozess ein Film- und Fotografierverbot im Saal erlassen. Nach den Eröffnungsplädoyers und den Einvernahmen der Angeklagten sind erste Zeugeneinvernahmen noch in der ersten Woche geplant. Ab dem 8. Juni sind dann der Reihe nach zahlreiche mutmaßliche Opfer geladen, die mittlerweile in den Niederlanden, Frankreich, Schweden und anderen EU-Staaten leben. Manche der Opfer sind nach dem Sturz des Assad-Regimes auch zurück in ihr Heimatland gegangen, und müssten daher aus Syrien anreisen. Es ist durchaus anzunehmen, dass für gewisse Teile der Befragungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

- Anzeige -
- Anzeige -

Mehr entdecken