Freispruch für 32-Jährigen in Missbrauchsprozess

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von Agenturen

Der 32-Jährige sitzt bereits in Strafhaft

Bild: APA/APA/HANS PUNZ/HANS PUNZ


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Ein fortgesetzter Missbrauchsprozess am Landesgericht Wien hat am Montag mit einem Freispruch im Zweifel für einen 32-Jährigen geendet. Eine 13-Jährige hatte dem Dealer vorgeworfen, er habe sie im September 2025 missbraucht. Im Gegenzug seien der damals Zwölfjährigen Drogen versprochen worden. Ihre und die Aussagen ihrer 15-jährigen Freundin, die am ersten Verhandlungstag im März als Zeugin aussagte, enthielten aus Sicht des Schöffensenats allerdings zu viele Widersprüche.

"Sehr überzeugend waren Sie auch nicht", sagte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten in der Urteilsbegründung. Der schlug vor sichtlicher Erleichterung die Hände über dem Kopf zusammen. Die Vorwürfe hatte er stets abgestritten. Die Sache sei "sehr schwierig" gewesen, fuhr der Richter fort. Die beiden Mädchen hatten geschildert - das mutmaßliche Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit -, wie sie vom Angeklagten beim Westbahnhof angesprochen worden waren und dieser im Gegenzug von Drogen mit ihnen habe schlafen wollen. Die damals Zwölfjährige soll sich dann dazu bereit erklärt haben.

DNA-Gutachten fand keine Spuren des Angeklagten

In den Aussagen der beiden habe es allerdings Widersprüche im Ablauf gegeben, wie der Richter erklärte. Beispielsweise hätten die Zeuginnen unterschiedliche Angaben dazu gemacht, ob das Alter der damals Zwölfjährigen vor dem vorgeworfenen Geschlechtsverkehr ein Thema gewesen sein soll. Auch erkannte die 15-Jährige den Angeklagten nicht wieder. Hinzu kam, dass ein DNA-Gutachten zwar die Spuren mehrerer Männer am Körper des Kindes feststellte - keine davon allerdings vom Angeklagten stammte.

Das mutmaßliche Opfer sei ein "Mädchen mit massiven Problemen, das schon extrem viel erlebt hat", sagte der Richter. "Es ist sehr unbefriedigend, es ist vielleicht was passiert", fuhr er fort. Angesichts der Beweislage müsse man den Angeklagten aber im Zweifel freisprechen, schloss er. Damit folgte der Schöffensenat der Forderung des Verteidigers des Mannes, der bereits in Strafhaft sitzt und mehrfach einschlägig vorbestraft ist, unter anderem wegen Vergewaltigung.

Verteidiger: "War es jemand anderes?"

Dessen Anwalt hatte zuvor betont, dass es "nicht mit Sicherheit" erwiesen sei, dass es zum Geschlechtsverkehr zwischen seinem Mandanten und dem Kind gekommen sei, "bei dem er wusste, dass sie minderjährig ist". Ebenso habe der nunmehr Freigesprochene den Mädchen keine Drogen verabreicht. Ein Beweis der Unschuld wie auch der Schuld sei nicht gelungen. Es stelle sich die Frage: "War es jemand anderes?", erklärte er.

Die Staatsanwältin, die dem 32-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen sowie unerlaubten Umgang mit Suchtgift zur Last gelegt hatte, gab keine Erklärung ab. Der Freispruch ist also noch nicht rechtskräftig.

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