Hantavirus: Weitere Niedrigrisiko-Person in Österreich

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von Agenturen

Risiko einer tatsächlichen Ansteckung äußerst gering

Bild: APA/APA/AFP/JORGE GUERRERO


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In Österreich ist nach dem Hantavirus-Ausbruch auf einer Atlantik-Kreuzfahrt eine zweite von drei an die Behörden hierzulande gemeldeten Niedrigrisiko-Kontaktpersonen ausfindig gemacht worden. Die Person weist keine Symptome auf, wurde jedoch wie die erste erreichte Person "über die empfohlenen Maßnahmen informiert und zeigt sich kooperativ", teilte das Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage mit. Das Risiko einer tatsächlichen Ansteckung wird als äußerst gering eingeschätzt.

Das Gesundheitsministerium und die zuständigen nationalen sowie internationalen Behörden arbeiten "weiterhin intensiv an der Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen", wurde in dem Statement betont. Die nun ausfindig gemachte Person habe keinen engen oder längeren Kontakt mit jener infizierten Person gehabt, die sich kurzzeitig im Flug von Johannesburg nach Amsterdam befand. "Sie saß nicht - wie auch die erste österreichische Niedrigrisiko-Kontaktperson - im unmittelbaren Umfeld der Erkrankten, wodurch ein enger oder längerer Kontakt nach derzeitigen Erkenntnissen ausgeschlossen werden kann", so das Ministerium.

"Die dritte Person - die wie die zweite Person nicht in Österreich gemeldet ist, was das Auffinden sehr schwierig macht - konnte bislang nicht aufgefunden werden. Aus derzeitiger Sicht ist zudem auch unklar, ob sich die Person in Österreich aufhält." Die Gesundheitsbehörde setze dennoch "alles daran, auch die dritte Person ausfindig zu machen". Derzeit gibt es keinen bestätigten Hantavirus-Fall in Österreich, wurde betont. Alle international bisher bekannten Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit dem betroffenen Kreuzfahrtschiff.

Meldepflicht in Österreich erweitert

Um auf ein mögliches zukünftiges Auftreten von Mensch zu Mensch übertragbarer Hantaviren vorbereitet zu sein, wurde die bestehende Meldepflicht bei Hantavirus-Erkrankungs- oder Todesfällen in Österreich erweitert. Seit einer Woche müssen begründete Verdachtsfälle von Mensch zu Mensch übertragbaren Hantavirus-Infektionen gemeldet werden.

Die Handlungsempfehlungen für identifizierte Niedrigrisiko-Kontaktpersonen umfassen eine Selbstbeobachtung auf Auftreten von Symptomen für sechs Wochen nach Letztkontakt und sofortige Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde bei Symptomen. Großveranstaltungen, medizinische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Settings sollten gemieden und in stark frequentierten Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden. Die Gesundheitsbehörde sollte über einen Wechsel des Aufenthaltsorts informiert werden.

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