NS-Richter auch nach 1945 an Gerichten tätig

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Kranebitter bei einem Interview mit der APA 2025

Bild: APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH


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Das Justizministerium möchte seine eigene Geschichte aufarbeiten: 2024 wurde das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) damit beauftragt, die Wiedereinstellung von Beamten nach Ende des NS-Regimes zu untersuchen. Die Studie zeigt deutliche personelle Kontinuitäten: Mindestens 23 Personen, die vor dem "Anschluss" im Justizministerium tätig waren, wurden vom Reichsjustizministerium übernommen und nach 1945 erneut in das Staatsamt für Justiz eingegliedert.

Auch eine Tätigkeit an NS-Gerichten war nach derzeitigem Forschungsstand bei der Einstellung in das Staatsamt für Justiz kein Ausschlusskriterium. "Die Ungleichheit vor dem Recht war ein Grundprinzip des nationalsozialistischen Staates, die NS-Justiz eine zentrale Instanz des NS-Terrors. Nach 1945 war es daher umso wichtiger, gerade die Justiz zu entnazifizieren und demokratisieren", sagt Andreas Kranebitter, wissenschaftlicher Leiter des DÖW, in einer Aussendung. Zumindest in der unmittelbaren Nachkriegsphase unter Minister Josef Gerö (SPÖ) erfolgte die Einberufung - mit einer dokumentierten Ausnahme - ausschließlich durch Personen ohne NSDAP-Mitgliedschaft. In den Folgejahren wurde diese Praxis aber zugunsten "minderbelasteter" Personen modifiziert.

Weitere Studie geplant

Die Studie basiert auf der quantitativen und qualitativen Auswertung von 163 studienrelevanten Personen. Hierfür wurden Personalakten des Justizministeriums (BMJ), der Oberlandesgerichte sowie Akten der Sonderkommissionen nach dem Verbotsgesetz digitalisiert und in einer Projektdatenbank erfasst. Gering war ihr zufolge der Frauenanteil im Personal des BMJ, lag dieser doch nur bei 13 Prozent, wobei nur eine einzige Akademikerin verzeichnet wurde.

Projektleiter Kranebitter dankte in einer Aussendung Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) und ihrer Vorgängerin Alma Zadić (Grüne) für die Unterstützung des Pilotprojekts. "Das Pilotprojekt war ein Anstoß, es wäre wünschenswert, wenn ein größeres interdisziplinäres Forschungsprojekt folgt". Auch Sporrer betonte: "Ein starker Rechtsstaat zeigt sich auch in der konsequenten Aufarbeitung der eigenen Geschichte. (...) Mit dieser Studie kommen wir diesem Anspruch nach und stärken damit nicht zuletzt die Integrität der Justiz für die Zukunft. Sobald es die budgetäre Lage zulässt, wollen wir uns auch mit der Aufarbeitung der Geschichte nach 1955 beschäftigen."

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