Postenschacher-Causa: "Bürgermeister nicht das Gelbe vom Ei"
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von AgenturenWöginger und sein Verteidiger Rohregger im Schwurgerichtssal in Linz
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Der elfte Verhandlungstag im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in Linz hat am Freitag mit der Aufhebung des viel diskutierten Livetickerverbots begonnen. Inhaltlich ging es um die Qualifikation des von den Angeklagten angeblich für den Vorstand für das Finanzamt (FA) Braunau "gepushten" ÖVP-Bürgermeisters - dieser sei "fachlich nicht das Gelbe vom Ei gewesen", meinte ein Zeuge. Die Urteilsverkündung wurde auf 4. Mai verschoben.
Der Beschluss zum Aus des Livetickers sollte ursprünglich eigentlich bis Ende des Beweisverfahrens aufrecht bleiben. Dafür erntete die Richterin Kritik von mehreren Strafrechtsprofessoren und Medienvertretern. Am Freitag begründete sie die Aufhebung im Wesentlichen damit, dass ausschließlich am Dienstag mehrere Mitglieder der Hearingkommission an der Reihe waren und diese durch die Aussagen der anderen beeinflusst werden konnten. Das Problem bestehe weiter nicht, weil die Zeugen vom Freitag "nur mittelbare Wahrnehmungen haben".
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hält den Angeklagten vor, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten zugeschanzt zu haben. Wöginger wird dabei zur Last gelegt, mithilfe des Kabinettschefs und Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsvorgang genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Hearingkommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben.
Wöginger vs. Schmid
Wöginger gab erneut eine Erklärung ab, mit der er darauf abzielte, den Kronzeugen Schmid in ein schlechtes Licht zu rücken. Der ÖVP-Klubobmann habe einer vorangegangenen Vorstandsbestellung für das FA Freistadt bisher "keine Bedeutung zugemessen". Die Ausschreibungsfrist dafür habe auch bereits am 1. November 2016 geendet. Die Bitte des Bürgermeisters, ein gutes Wort für ihn einzulegen, habe ihn aber erst im Dezember 2016 erreicht. Aus Zeugenaussagen im Prozess hätte sich jedoch ergeben, dass Schmid schon bei der Bestellung in Freistadt versucht habe, Einfluss zu nehmen. Sein Schluss: Schmid verfolge "seine eigene Agenda" und stelle Wögingers Rolle prominenter dar, als sie gewesen sei, um davon abzulenken.
Um diese Schlussfolgerung seines Mandanten zu untermauern, hatte sein Verteidiger noch die Einvernahmen von zwei Zeugen beantragt, darunter eine Mitarbeiterin von Schmid. Diese solle bezeugen, dass sich dieser bereits in das Bestellungsverfahren für Freistadt eingemischt habe. Außerdem könne sie Angaben dazu machen, dass Schmid schon im Dezember 2016 die Überlegung hatte, ÖBAG-Chef zu werden und dann als ÖBAG-Chef die Anweisung erteilt habe, Akten und Chats zu vernichten.
Entscheidung für Vorstand "ein wenig komisch"
Vier Zeugen sagten mehr oder weniger das Gleiche, was die Qualifikation des ÖVP-Bürgermeisters für den Vorstandsposten anging. Eine Zeugin habe es "ein wenig komisch" gefunden, weil der Ortschef "ja noch in keiner Führungsfunktion" im Finanzamt war. Ein pensionierter Beamter der Finanzverwaltung sagte, dass der Bürgermeister fachlich "noch nicht das Gelbe vom Ei" für den Vorstand gewesen sei. Aber er habe den Bürgermeister als "selbstsicher und eloquent im Auftreten" kennengelernt.
Ein anderer pensionierter Beamter hatte "sich schon gefragt, wie das gehen kann, dass ein Quereinsteiger mit weniger Fachwissen so viel besser sein soll" als die vermeintlich ausgebremste Bewerberin, Fachvorständin am FA Braunau und über Monate hinweg interimistische Leiterin dieses Finanzamtes. Er beschrieb seine damalige Chefin Christa Scharf als "fachlich versiert, man konnte mit Problemen zu ihr gehen". Der Zeuge, selber jahrelang SPÖ-Vizebürgermeister in einer Innviertler Gemeinde, glaubte auch, dass eine Bürgermeisterfunktion nicht mit jener eines Führungsjobs eines Finanzamtes zu vergleichen sei.
Und ein anderer Ex-Beamter vom FA Braunau betonte, dass Scharf "aus meiner Sicht die Aufgabe als Interimsleiterin sehr gut erfüllt hat". Den Bürgermeister kenne er nicht. Aber er hielt fest, er wäre wegen einer Bewerbung niemals zu einem Sprechtag von Wöginger gegangen, den er von klein auf kennt, da er aus seiner Heimatgemeinde stammt. Er sei nur einmal wegen eines Gesetzesanliegens in dessen Sprechstunde vorstellig geworden. Der Bürgermeister hatte ja 2016 Wöginger seine Bewerbungsunterlagen für das Finanzamt übergeben.
Ursprüngliche Beschuldigte nur mehr Zeugin
Am Nachmittag drehte sich dann wieder alles um den Ablauf des Hearings. Die dazu befragte Zeugin war ursprünglich als Beschuldigte in dem Ermittlungsverfahren geführt, die Ermittlungen gegen sie wurden jedoch eingestellt. Die damalige ÖVP-Funktionärin war Mitglied der Begutachtungskommission für den Vorstandsposten FA Braunau. Nachdem sie parteipolitisch im Mühlviertel aktiv gewesen sei, kannte sie auch den ÖVP-Bürgermeister.
Sie beschrieb das Auftreten von Scharf als "sehr fahrig", sie sei "sehr nervös und sehr unsicher" gewesen. Sie habe eine Papierpräsentation an die Flipchart gepinnt, die viel zu klein und nicht leserlich gewesen sei, schildert die Zeugin. Daher habe sie, als eine von vier Kommissionsmitgliedern, Scharf auch nicht an erste Stelle gereiht, den Bürgermeister allerdings auch nicht.
Urteil für 4. Mai geplant
Nachdem nicht wie geplant am Freitag alle Zeugeneinvernahmen abgeschlossen werden konnten, mussten noch weitere Verhandlungstermine gefunden werden. Zusätzlich zum 21. April einigte man sich auf den 24. April und den 4. Mai mit der Urteilsverkündung.
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