Schwerer Fall von Cyber-Grooming bringt Wiener vor Gericht

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von Agenturen

Der Angeklagte gab sich online als 13-jähriges Mädchen aus

Bild: APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER


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Die Staatsanwaltschaft Wien hat in einem schweren Fall von Cyber-Grooming - das gezielte, auf sexuellen Missbrauch ausgerichtete Manipulieren von unmündigen bzw. minderjährigen Opfern im Internet - Anklage gegen einen 47-Jährigen erhoben. Er soll zwischen Mai und Dezember 2024 drei unmündige Mädchen online kontaktiert, zur Vornahme sexueller Handlungen verleitet und dazu gebracht haben, sich dabei zu filmen bzw. zu fotografieren und ihm dieses Material zu übermitteln.

Die erste von den Übergriffen Betroffene war 13 Jahre alt, die beiden anderen waren zu Beginn der inkriminierten Handlungen erst zwölf. Der Angeklagte weist bereits eine Vorstrafe wegen Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (§ 207a StGB) auf. Ein von der Anklagebehörde im Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass bei dem Mann eine "verfestigte pädosexuelle Deviation" vorliegt, die als "schwerwiegende und nachhaltige psychische" Störung eingestuft wird.

Laut Anklage fand der Mann über Instagram seine späteren Opfer. Er dürfte auf der sozialen Plattform gezielt nach jungen, unmündigen Mädchen gesucht haben und mit diesen in Kontakt getreten sein, sobald diese einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Live-Stream starteten. Jedenfalls beim ersten der drei von der Anklage umfassten Opfer war das der Fall.

Angeklagter gab sich als 13-jähriges Mädchen aus

Dabei gab sich der 47-Jährige als 13 Jahre altes Mädchen aus. Er erschlich sich im Verlauf regelmäßiger Unterhaltungen allmählich das Vertrauen des Kindes, das glaubte, es mit einer Gleichaltrigen zu tun zu haben. Er nutzte das den vorliegenden Ermittlungsergebnissen zufolge schließlich aus, um die Betroffene wiederholt zur Vornahme sexueller Handlungen zu bringen. Die 13-Jährige nahm sich dabei mit ihrer Handykamera auf und schickte das Material über Messenger-Dienste dem Angeklagten weiter.

Zu mindestens 40 derartigen Angriffen soll es gekommen sein. Laut Anklage ging der Mann schließlich sogar so weit, von der 13-Jährigen die Beiziehung einer um ein Jahr jüngeren Freundin zu verlangen und Material zu fordern, das die zwei Mädchen gemeinsam aufnahmen. In zumindest neun weiteren Fällen soll der Mann gegenüber der Zwölfjährigen schwere Übergriffe gesetzt haben, ohne dass daran eine weitere Person beteiligt war. Das dritte Opfer war zu den Tatzeitpunkten ebenfalls erst zwölf, mindestens zwölf Mal soll dieses Mädchen missbraucht worden sein.

Seit Ende Juni 2025 in U-Haft

Der Mann wurde ausgeforscht und Ende Juni 2025 festgenommen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden verschiedene Datenträger sichergestellt, auf denen sich tausende Dateien mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial fanden. Der 47-Jährige befindet sich seit fast einem Jahr wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.

Die rechtskräftige Anklage lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Besitz und Verbreitung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial und versuchte geschlechtliche Nötigung. Einen Teil des verbotenen, mit Strafe bedrohten Materials soll der Mann im Darknet hochgeladen und anderen pädophil veranlagten Männern zugänglich gemacht haben. Von einem der drei von seinen Tathandlungen betroffenen Mädchen soll er das Anfertigen und Überlassen von weiteren Fotos und Videos verlangt und die Zwölfjährige massiv unter Druck gesetzt haben, als diese sich weigerte. Laut Anklage drohte er dem Mädchen, er werde das bereits in seinem Besitz befindliche Material mit ihren Aufnahmen ihrer Familie und ihrer Reitlehrerin schicken, sollte er nicht neue Videos bekommen.

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Bis zu zehn Jahre Haft und Unterbringung in FTZ möglich

Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, der APA bestätigte, wird gegen den 47-Jährigen am kommenden Mittwochnachmittag (10. Juni) vor einem Schöffensenat im Grauen Haus verhandelt. Der Prozess ist auf mehrere Stunden anberaumt. Dem Angeklagten droht im Fall einer anklagekonformen Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und darüber hinaus aufgrund der ihm gutachterlich bescheinigten schwerwiegenden und nachhaltigen pädophilen Störung die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Dem Gutachten zufolge geht von dem Mann infolge seiner psychischen Disposition eine Gefahr aus, die befürchten lässt, dass er ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen nach seiner Haftentlassung in absehbarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder mit Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen begehen wird. Daher wird für den Fall einer Verurteilung im Sachverständigen-Gutachten gemäß § 21 Absatz 2 StGB die Unterbringung des an sich zurechnungsfähigen Mannes im so genannten Maßnahmenvollzug empfohlen.

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