Staatsanwaltschaften wollen Handy-Sicherstellung evaluieren

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von Agenturen

Handy-Sicherstellung sorgt weiter für Diskussionen

Bild: APA/APA/MAX SLOVENCIK/MAX SLOVENCIK


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Die seit Anfang 2025 geltenden Regeln zur Handy-Sicherstellung sorgen weiter für Kritik aus der Justiz. "Mit der jetzigen Regelung bleiben Verbrechen möglicherweise unaufgeklärt", warnte die Vizepräsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Anna-Maria Wukovits, in der "Presse" (Mittwochsausgabe). Aus dem Justizministerium hieß es gegenüber der APA, man nehme die Bedenken ernst und tausche sich mit den betroffenen Stellen aus.

Handy-Sicherstellung bzw. die Beschlagnahme von Datenträgern dient dazu, Beweise auf Geräten von Verdächtigen zu finden. Chats, Fotos und Dokumente sollen zu einer etwaigen Verurteilung beitragen. Mit Beginn des vergangenen Jahres sind neue Regeln in Kraft getreten, zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die alten aufgehoben. Die Änderung wurde Ende 2024 im Nationalrat beschlossen, das Prozedere dadurch vor allem für Staatsanwaltschaften und Gerichte deutlich aufwendiger. Zufallsfunde auf den Datenträgern wurden erschwert, Beschuldigte haben nun mehr Möglichkeiten zur Verteidigung.

"Regelung überschießend, kleinteilig und extrem kompliziert"

Schon rund um den Beschluss gab es kritische Stimmen aus der Justiz, die Rede war etwa von einem schlechten Kompromiss und überschießenden Vorgaben. Etwas mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten sind die Beschwerden nicht abgeklungen. "Die Regelung ist überschießend, kleinteilig und extrem kompliziert", sagte Wukovits zur "Presse". Die Politik müsse sich aus ihrer Sicht noch einmal mit dem Gesetz befassen: "An einer Novellierung führt kein Weg vorbei."

Ähnlich hatte sich unlängst der stellvertretende Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Wolfgang Handler, geäußert. Die neue Rechtslage sei "ineffizient", verursache Mehraufwand und stoße auf zu wenig Personal und technische Ressourcen. Auch Michaela Obenaus, Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, sprach sich für eine Evaluierung aus. "Die Datenaufnahme ist sperrig und wenig praxisfreundlich." Richterinnen und Richter beklagten vor allem den gestiegenen Aufwand.

Ministerium prüft Anpassungen

Das SPÖ-geführte Justizministerium betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, generell seien Evaluierungen von gesetzlichen Bestimmungen erst nach rund fünf Jahren vorgesehen - "falls hier jedoch eine frühere Anpassung erforderlich sein sollte, werden wir diese entsprechend veranlassen". Die Kritik von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Standesvertretungen sei jedenfalls ernst zu nehmen.

Zudem seien im Rahmen des Projekts "Aufgabenkritik" Änderungsbedarf erörtert "und dabei Erfahrungen aus der Praxis sowie mögliche Vereinfachungen diskutiert" worden. Eine Unterarbeitsgruppe habe sich dabei "einstimmig für einen klarstellenden Erlass der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Justiz" ausgesprochen. Die Ausarbeitung erfolge nach Abschluss der erforderlichen Vorarbeiten, teilte das Ministerium mit. Für praktische Fragen gebe es Hilfen wie Leitfäden und Fortbildungen.

Nach den aktuellen Regeln müssen potenziell interessante Datenträger beschlagnahmt werden, dafür ist anders als zuvor eine gerichtliche Bewilligung nötig. Im richterlichen Bereich erfordert das mehr personelle Ressourcen. Die Beschlagnahme selbst wird auf Basis der gerichtlichen Bewilligung durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und durch die Kriminalpolizei durchgeführt. Datenkategorien, Inhalte und Zeitraum müssen im Vorhinein definiert werden. Die Staatsanwaltschaft kann also nur verwerten, was zuvor angefragt wurde; bei Bedarf muss sie eine neue Bewilligung beantragen.

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