Uneinigkeit zwischen SPÖ und ÖVP bei Integrationspflicht
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von AgenturenSeltenheim: Integrationsministerin "säumig"
Bild: APA/APA/TOBIAS STEINMAURER/TOBIAS STEINMAURER
Beim geplanten Integrationspflichtengesetz gibt es weiter Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern SPÖ und ÖVP. Der rote Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim schoss sich in einer Aussendung vom Mittwoch auf die schwarze Integrationsministerin Claudia Bauer ein: "Statt gemeinsamer Lösungen und abgestimmtem Vorgehen erleben wir leider immer wieder ein mediales Vorpreschen der Ministerin, die damit zwar auf die Titelblätter kommt, aber echte Lösungen schuldig bleibt."
Bauer hatte am Dienstag bei der Integrationskonferenz in Linz vor Radikalisierung und Parallelgesellschaften gewarnt, mehrere Medien berichteten. Abhilfe solle die Integrationspflicht schaffen. Laut den "Oberösterreichischen Nachrichten" (Online) sagte Bauer, die Verhandlungen dazu seien noch nicht abgeschlossen, würden aber "konstruktiv" verlaufen. Ein Beschluss noch vor dem Sommer werde sich nicht ausgehen, eine regierungsinterne Einigung solle es bis dahin aber geben.
Gesetz laut Bauer beschlussreif
Bereits im April hatte Ministerin Bauer gemeint, das Gesetz sei beschlussreif und auf eine baldige Entscheidung gedrängt. Von den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS gebe es allerdings "keine Rückmeldung". Diese konnten den Vorwurf nicht nachvollziehen.
Nun legte Seltenheim nach. "Tatsache ist, dass Integrationsministerin Bauer in der Integrationspolitik säumig ist", teilte er mit. Es gebe zudem "keinerlei Fortschritte" bei den im Regierungsprogramm verankerten, zusätzlichen Aufgaben des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und der Kontrolle über den ÖIF. Die ÖVP sei schon lange für das Thema Integration zuständig, echte Verbesserungen suche man in dieser Zeit vergeblich. "Symbolpolitik und das Produzieren von Schlagzeilen ersetzen keine funktionierende Integrationspolitik", so Seltenheim.
Das in den Grundzügen im Regierungsprogramm verankerte und 2025 mehrmals vorgestellte Vorhaben der Integrationspflicht sieht verschärfte Maßnahmen beim Abbruch von Integrationsprogrammen vor. Werden Werte- oder Sprachkurse nicht abgeschlossen oder eine sogenannte Werte-Charta abgelehnt, sollen teils empfindliche Verwaltungsstrafen möglich werden.
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