Vier Parteien im Bundesrat für Gewaltschutz und gegen Kickl

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Geste aus der "guten alten Zeit": Kickl

Bild: APA/APA/FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR/FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR


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Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag haben sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne am Donnerstag im Bundesrat zur "gewaltfreien Erziehung" bekannt. Sie nahmen Bezug auf die Rede von FPÖ-Obmann Herbert Kickl am 1. Mai. In dieser habe er "völlig inakzeptabel" zu "Gewalt an Kindern" aufgerufen. FPÖ-Bundesrat Andreas Arthur Spanring entgegnete, dass die Aussage Kickls "bewusst missverstanden" werde und verwies auf FPÖ-Einsatz für Gewaltschutz, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

In seiner Rede am Urfahraner Jahrmarkt hatte Kickl von der "guten alten Zeit" gesprochen, als der Lehrer noch eine Respektsperson gewesen sei. Integration sei damals für "Ausländer in den Schulklassen" eine Bringschuld gewesen, und der Lehrer habe ein "bisserl nachgeholfen", wenn ein Schüler nicht "gespurt" habe. Mit einer Handbewegung deutete Kickl dabei eine Ohrfeige an: "Und das hat niemandem geschadet, wenn ich es einmal so sagen darf."

FPÖ-Spanring verteidigt Kickl

Kickl habe damit aber nicht gesagt, dass er dies wieder so haben möchte, betonte Spanring nun im Bundesrat. Er habe lediglich ausgeführt, wie es früher gewesen sei. Der freiheitliche Mandatar erinnerte daran, dass sich seine Fraktion laufend mit eigenen Anträgen für Gewaltschutz einsetze.

Die Reaktion im Bundesrat auf die Äußerung war ein Entschließungsantrag, der die Bundesregierung zur Umsetzung von Aktionen in den Ministerien anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2026 auffordert, um ein "unumstößliches Bekenntnis zur gewaltfreien Erziehung und Pädagogik zu setzen". Auf diese Weise solle das gemeinsame Ziel, dass jedes Kind in Österreich frei von Angst, Bedrohung und Gewalt in jeglicher Form aufwachsen könne, zum Ausdruck gebracht werden, lautet die Entschließung, die mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen wurde. Jede Form der Verharmlosung von Gewaltanwendung sei abzulehnen und Gewalt dürfe niemals ein legitimes Mittel sein.

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