Wegen Attacke auf Mutter und Schwester Einweisung beantragt

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von Agenturen

Der 17-Jährige in Linz vor dem Geschworenengericht

Bild: APA/APA/KERSTIN SCHELLER/KERSTIN SCHELLER


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Ein 17-Jähriger ist am Mittwoch in Linz vor Gericht gestanden, weil er im Juni des Vorjahres in Pasching (Bezirk Linz-Land) seine Mutter und seine Schwester zu töten versucht haben soll. Der Teenager war bei der Tatbegehung nicht zurechnungsfähig, er leidet an einer schweren psychischen Erkrankung. Die Staatsanwältin hat daher die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Die Verteidigerin sprach von Körperverletzung. Am 12. Juni wird weiterverhandelt.

Anlassdelikt ist laut Anklagebehörde versuchter Mord in zwei Fällen. Der an Schizophrenie erkrankte Betroffene solle nach einem Streit mit dem Vater wegen einer Medikamenteneinnahme zuerst im Wohnzimmer auf seine Mutter mit einem Cuttermesser, das der Schüler in seinem Werkkoffer hatte, mehrfach eingestochen haben. Die 13-jährige Schwester, die ihrer Mutter helfen wollte, soll der damals 16-Jährige auch mit dem Messer attackiert haben; sie wurde leicht verletzt. Als es der 43-Jährigen gelang, ihrem Sohn das Messer abzunehmen, habe dieser ein Fleischermesser aus der Küche geholt und nochmals zugestochen, sie erlitt multiple schwere Verletzungen. Der Verletzten gelang es dann, zu den Nachbarn zu flüchten, die Hilfe holten.

"30, teils wulstige Narben"

Die Staatsanwältin sprach von einem glücklichen Zufall, dass die Mutter überlebt habe. Heute habe sie "über 30, teils wulstige, Narben" im Gesicht und am Oberkörper. Der Betroffene habe "mit einer derartigen Intensität so oft auf sensible Körperteile zugestochen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat". Sie sprach daher von einer bedingten Tötungsabsicht. Aufgrund seiner Erkrankung könne er aber strafrechtlich nicht verurteilt werden, da er nicht zurechnungsfähig sei. Weil zu befürchten sei, dass der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen seiner psychischen Störung "erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen" werde, hat die Staatsanwältin die Unterbringung beantragt.

2025 hatte der psychisch erkrankte Schüler begonnen, seine Medikamente nicht mehr einzunehmen, führte die Staatsanwältin aus. Nachdem ein Psychiater den Eltern mitgeteilt habe, dass von ihrem Sohn eine Gefahr ausgehe, hätten sie sich nachts ebenso wie die Tochter in ihren Zimmern eingeschlossen, so die Staatsanwältin weiter.

Eltern hätten sich nicht um Behandlung gekümmert

Die Verteidigerin des Teenagers hingegen hielt den Eltern vor, sich nicht um die entsprechende Behandlung des Sohns gekümmert zu haben. Dies habe letztendlich zu der Tat geführt, wenngleich die Anwältin nur von einer Körperverletzung sprach, ein Tötungsvorsatz könne dem Betroffenen nicht angelastet werden.

Der 17-Jährige soll bisher keine Einsicht gezeigt haben, Medikamente zu nehmen. Er wollte vor Gericht nur direkt auf Fragen des Richters antworten. Als sich dieser nach seinem Zustand erkundigte, meinte er, nur im Juni 2025 nicht "krankeneinsichtig" gewesen zu sein. Heute sei er das schon. Aber damals sei er überfordert gewesen, wollte nicht mehr duschen, bestätigte er auf Nachfrage des Richters. Als der Vater am 15. Juni ihm das Ultimatum stellte, wenn er seine Medikamente nicht nehme, müsse er in ein Heim, sei es zu einer sehr belastenden Situation gekommen. Doch er habe den Ärzten misstraut und daher seine Medikamente nicht eingenommen.

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Immer wieder aggressiv

Jedenfalls dürfte er laut Protokoll am 15. Juni wieder einmal sehr aggressiv geworden sein. Schon früher habe er "Dinge kaputt" gemacht, den Mistkübel durch die Gegend gekickt oder gezündelt. Warum er am besagten Tag mit dem Messer auf die Mutter losgegangen sei, dafür fand er keine Erklärung. Er habe sie aber nicht töten wollen, besitze allerdings nur eine vage Erinnerung an den ganzen Vorfall.

Nachdem am Mittwoch nicht alle Zeugen geladen werden konnten, beendete der Richter zu Mittag die Verhandlung. Am 12. Juni geht es weiter, u.a. wird die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner ihr Gutachten ausführen.

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