Wiener Folter-Prozess: Gutachter schildern psychische Folgen
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von AgenturenDer Erstangeklagte befindet sich wegen Fluchtgefahr in Wien in U-Haft
Bild: APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH
Am Mittwoch ist am Landesgericht Wien der Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des Regimes des im Dezember 2024 gestürzten syrischen Staatspräsidenten Bashar al-Assad fortgesetzt worden. Dem Ex-Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes und dem früheren Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa werden Folter und weitere schwere Straftaten an 21 damals in Syrien inhaftierten Zivilisten vorgeworfen. Mehrere Gutachter schilderten die psychischen Folgen der Opfer.
Geladen war unter anderem der Psychiater Thomas Wenzel, der für das Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) - die NGO, die 18 der 21 bekannten Zeugen vertritt - Privatgutachten erstellte und dabei posttraumatische Belastungsstörungen (PTSD) feststellte. Eine große Herausforderung dabei sei die "besondere Stigmatisierung von psychischen Folgen" von Gewalt bei Syrern gewesen. PTSD sei etwas, "unter dem man unter Umständen lebenslang leidet. Das ist wie wenn man Diabetes hat. Das kann man mit Medikamenten unter Umständen in den Griff bekommen, aber man hat ihn bis ans Lebensende." Deshalb seien auch die von ihm vorgeschlagenen Forderungen nach Schmerzensgeld mit 800.000 Euro aufwärts derart hoch.
Die "psychologische Folter" sei zentraler Bestandteil der Folter und nicht minder schlimm als die körperliche. Dabei würden etwa bewusst Schreie im Nebenzimmer vom Tonband abgespielt, um die Inhaftierten zu verunsichern, schilderte Wenzel. Verstärkt worden seien die Leiden der Opfer noch durch die fehlende medizinische Versorgung. Die "Straflosigkeit der Täter" würde bei den Opfern oftmals zusätzliche Belastungen hervorrufen, schilderte Wenzel. So sei das etwa auch im Fall österreichischer Heimkinder gewesen. Hinweise auf Lügen der Opfer gab es im Rahmen seiner Untersuchungen nicht.
Weitere Gutachterin via Zoom zugeschaltet
Via Zoom zugeschaltet war Mittwochfrüh eine deutsche Sachverständige, die eines der Opfer psychologisch untersucht hatte. Aufschlussreich war die Präsentation ihres Gutachten aber nicht wirklich, konnte sie darin doch lediglich "Hypothesen" und keine Diagnosen aufstellen. Sie habe mehrfach versucht, das Opfer zu erreichen, dieses sei ihr und anderen gegenüber jedoch sehr misstrauisch gewesen. "Er hat sich nur marginal auf die Untersuchung eingelassen", meinte die Sachverständige. Man habe in einer Pause einer Vernehmung des Opfers in Berlin für die Amtshilfe der Staatsanwaltschaft Wien länger miteinander geredet, ansonsten sich aber zu wenig gesehen, und es habe ihm an Offenheit gemangelt. "Von konkreten psychotischen Erlebnissen kann ich nichts berichten", gab die Sachverständige an.
Angeklagter wurde durch Operation "White Milk" bekannt
Der erstangeklagte Khaled Al H. wurde aufgrund eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation "White Milk") 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aus Frankreich nach Österreich gebracht und später auch bei seinem Asylverfahren unterstützt. Seit Dezember 2024 sitzt er aufgrund der nun verhandlungsgegenständlichen Vorwürfe in U-Haft. Der zweitangeklagte Moussab Abou R. befindet sich dagegen auf freiem Fuß. Beim Prozessauftakt am Montag beteuerten beide ihre Unschuld.
Dem Erstangeklagten liegen die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last. Dem Zweitangeklagten wird schwere Körperverletzung, schwere Nötigung sowie geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft. Gefoltert wurde laut Anklageschrift, um "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern". Durch die massiven körperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Geständnissen gezwungen worden.






