Zweiter Teil der Waffengesetz-Novelle kommt

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von Agenturen

Gesetze wurden nach Amoklauf beschlossen

Bild: APA/APA/ERWIN SCHERIAU/ERWIN SCHERIAU


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Seit der Verschärfung der Waffengesetze in Österreich gelten seit November 2025 strengere Regeln. So gibt es seit damals etwa einen verbesserten Behördenaustausch. Mit dem zweiten Teil der Gesetzesnovelle, die ab 28. April in Kraft tritt, werden die Regeln noch einmal angezogen. "Das klare Ziel dieser Novelle ist ein Mehr an Sicherheit", sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer Aussendung am Donnerstag.

So gelten ab dem Stichtag strengere Prüfungen der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie die Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens. Außerdem sind ein verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren angekündigt. Das Mindestalter für den Kauf von Schusswaffen bei Kategorie A und B wird von 21 auf 25 Jahre angehoben, bei Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Ausnahmen sollen weiterhin gelten, wenn Waffen für den Beruf benötigt werden. Zudem werden der Polizei erweiterte Kontrollbefugnisse gestattet im Umkreis von Schulen und Kindergärten.

Intensive Arbeit an Umsetzung

"Notwendige Verschärfungen erforderten umfangreiche technische Vorarbeiten, unter anderem zur Registrierung und Erfassung im zentralen Waffenregister. Die Expertinnen und Experten des Innenministeriums haben daher in den vergangenen Monaten intensiv an der Umsetzung gearbeitet und diese nun zum Abschluss gebracht", sagte Karner. "Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind", ergänzte Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ).

Verschärfung nach Amoklauf

Die Verschärfung des Waffengesetzes geschah nach dem Amoklauf im Juni 2025 in einem Grazer Gymnasium, bei dem zehn Menschen getötet wurden. Der Schütze hatte die verwendeten Waffen legal besessen, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden sind.

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