Causa Buwog
Grasser könnte Haft schon angetreten haben
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von JOYN NewsBild: APA/HANS KLAUS TECHT
Peter Meischberger, der in der Buwog-Causa zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, hat einen Haftaufschub beantragt. Dies tat auch Peter Hochegger, der ebenfalls verurteilt wurde. Der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser könnte seine Haft unterdes schon angetreten haben.
Das Wichtigste in Kürze
In der Buwog-Affäre haben Mitverurteilte wie Meischberger und Hochegger Haftaufschub wegen gesundheitlicher Probleme beantragt.
Es wird erwartet, dass Grasser bald seine Haft in der Justizanstalt Innsbruck beginnen muss, falls er dies nicht bereits getan hat.
Hochegger und Meischberger beantragen Haftaufschub
Nach Peter Hochegger, der einen Haftaufschub wegen eines Hüftleidens um zwei Monate erwirkte, hat nun auch Walter Meischberger einen Aufschub beantragt, bestätigt Gerichtssprecherin Christina Salzborn laut "Krone".
Meischberger wurde ebenso in der Buwog-Causa zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er gab an, aus medizinischen Gründen vollzugsuntauglich zu sein. Das Gericht müsse nun medizinische Gutachten einholen.
Grasser könnte schon sitzen
Einer hat bisher aber noch keinen Aufschub beantragt: Karl-Heinz Grasser. Der Ex-Finanzminister wurde mehr als 20 Jahre nach der Privatisierung der Bundeswohnungen wegen Untreue und Geschenkeannahme zu vier Jahren Haft verurteilt. Erstinstanzlich wurde Grasser 2020 zu etwa acht Jahren verurteilt.
Grasser muss in den nächsten Tagen seine Haft in der Justizanstalt Innsbruck antreten, wenn er dies noch nicht getan hat.
Seine Anwälte hüllen sich zu seinem Haftantritt bis dato in Schweigen. Bis Dienstag hat er noch Zeit, seine Zelle zu beziehen.
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Könnten von Sparzwang profitieren
Grasser, Meischberger und Hochegger könnten von den Sparmaßnahmen der Regierung profitieren. Man wolle den elektronisch überwachten Hausarrest ausbauen, da die Haft in Justizanstalten den Staat viel Geld kostet.
Konkret: Man will die am Wohnsitz zu verbüßende Zeit einer Haftstrafe von 12 auf 24 Monate ausweiten. Straftäter können also bis zu zwei Jahre ihrer Haftstrafe daheim "absitzen".
Die Änderung soll schon im September stattfinden. Der Verteidiger Grassers, Manfred Ainedter, betonte jüngst, dass man sich umgehend um eine Fußfessel bemühen werde.
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