Lebensmittel
KONSUM-Ente 2026: Informationen zum Voting im Überblick
Veröffentlicht:
von JOYN NewsCafé Puls
Shrinkflation: Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen geplant
Videoclip • 03:28 Min
Welches Lebensmittel hat Konsument:innen heuer besonders geärgert? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) stellt fünf Produkte zur Wahl. Jetzt kann über die "KONSUM-Ente 2026" abgestimmt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Beim KONSUM-Ente-Check 2026 stehen fünf Produkte wegen unterschiedlicher Ärgernisse in der Kritik.
Die Abstimmung läuft inklusive bis 09.10.2026.
Seit mehr als 15 Jahren sammelt der VKI auf seiner Plattform Hinweise von Konsument:innen, die Unstimmigkeiten oder Ärgernisse bei Lebensmitteln melden. Diese Meldungen werden vom Verein geprüft und Stellungnahmen bei den betroffenen Unternehmen werden eingeholt. Im Anschluss werden die Ergebnisse präsentiert.
Jede Woche erscheinen zwei neue Beiträge, insgesamt bereits über 1.500 Lebensmittel-Checks. Auch in diesem Jahr haben Konsument:innen wieder die Möglichkeit, das ärgerlichste Lebensmittel des Jahres zu küren. Insgesamt stehen dafür fünf Produkte zur Wahl. Die Teilnahme an der Abstimmung zur KONSUM-Ente 2026 ist von 09.09.2026 bis inklusive 09.10.2026 hier möglich.
Mit der KONSUM-Ente-Wahl soll nicht nur der Ärger von Konsument:innen sichtbar gemacht, sondern ein Anstoß für konkrete Verbesserungen gegeben werden. Rund jedes vierte im Lebensmittel-Check kritisierte Produkt wird laut VKI schlussendlich abgeändert und im Interesse der Konsument:innen verbessert.
Diese Produkte sind für KONSUM-Ente 2026 nominiert
Bardollini Pistachio Cookies – übergroße Verpackung: Wer die "Bardollini Pistachio Cookies" öffnet, findet eine Plastiktasse mit vier Mulden. Die Verpackung bietet Platz für acht Kekse, tatsächlich sind aber nur sechs enthalten – in zwei Fächern fehlt jeweils ein Keks und stattdessen gibt es ein "Podest".
Ferrero Fiesta – überraschende alkoholische Zutat: Beim "Ferrero Fiesta l'Originale" ist der enthaltene Alkohol (8,5 Prozent Likör) nur in der Zutatenliste auf der Rückseite angegeben. Auf der Vorderseite fehlt ein entsprechender Hinweis – problematisch für Kinder und Menschen, die Alkohol meiden.
Neoh Crunch – übergroße Verpackung: Bei den "NEOH Crunch" Riegeln täuscht die große Verpackung über die tatsächliche Größe hinweg. Die drei Riegel sind in übergroßen Kunststoffhüllen verpackt, wodurch sie deutlich kleiner wirken, als der Karton vermuten lässt.
Rama Margarine – Shrinkflation: Die Rama Margarine ist bereits zum zweiten Mal für die KONSUM-Ente nominiert. Die Füllmenge sank von ursprünglich 500 auf inzwischen 400 Gramm, während der Preis deutlich stieg – bei unveränderter Verpackungsgröße.
Ruben’s Pistanziencreme – Skimpflation: Das Produkt wurde Ende 2025 noch als Testsieger ausgezeichnet. Kurz darauf wurde der Pistazienanteil von 45 auf 15 Prozent reduziert, während Preis und Verpackung unverändert blieben – ein Beispiel für sogenannte Skimpflation.
Stellungnahme zu Neoh Crunch und Ruben's Pistaziencreme
Zu zwei der Produkten gibt es bereits Stellungnahmen.
Stellungnahme Neoh Crunch:
Zur Einzelverpackung in Kunststoff
Die einzelne Verpackung jedes Riegels in Folie ist bei einem schokolierten Produkt notwendig: Die Schokoladenschicht ist empfindlich gegenüber Druck, Reibung und Temperatur, und ohne individuelle Umhüllung würden die Riegel beim Transport und in der Verpackung aneinander haften oder beschädigt werden. Aus denselben Gründen – Hygiene sowie Gewährleistung von Haltbarkeit und Qualität – wird jeder Riegel zusätzlich luftdicht verschweißt.
Zur Größe der Verpackung
Der augenscheinliche Größenunterschied zwischen Riegel und Karton, der beim Auspacken sichtbar wird, hat mehrere technische Ursachen:
Unsere Riegel haben unterschiedliche Größen. Eine individuell auf die exakte Riegelgröße zugeschnittene Verpackungslösung wäre mit erheblichen Investitionen verbunden: Je nach Ausführung liegt die Entwicklung und Umstellung auf ein maßgeschneidertes Format bei rund 250.000 Euro. Als investorenfinanziertes Unternehmen in der Wachstumsphase müssen wir solche Investitionen sorgfältig gegen andere Prioritäten – etwa Produktentwicklung und Rezepturqualität – abwägen.
Zusätzlich gilt zu erwähnen: Die luftdichte Verschweißung der Folie erfordert an deren Enden sogenannte Verschlusslaschen, die zusätzlichen Platz in der Faltschachtel einnehmen. Dieser Platzbedarf ist funktional notwendig: Würde man den Karton maschinell verschließen, ohne diesen Raum für die Laschen einzuplanen, würden die Folienenden mit dem Karton selbst verkleben – die Riegel ließen sich dann nicht mehr rückstandsfrei entnehmen.
Nicht zuletzt erfordert der automatisierte Verpackungsprozess selbst einen gewissen Spielraum: Die folierten Riegel werden von Robotern per Luftansaugung gegriffen und in die Faltschachtel eingelegt, bevor diese verschlossen wird. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit dieses maschinellen Vorgangs braucht es einen gewissen Bewegungsspielraum im Karton, um eine Beschädigung des Produkts beim Greif- und Einlegevorgang zu vermeiden.
Die unterschiedliche Größenwirkung von Verpackung und Riegel ergibt sich aus den produktionstechnischen Rahmenbedingungen. Gemeinsam mit unseren Produzenten arbeiten wir kontinuierlich an Optimierungen. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Stellungnahme Ruben’s Pistanziencreme:
Zunächst möchten wir gerne hervorheben, dass es sich bei unseren Pistaziencremen keineswegs um Skimpflation handelt. Leider mussten wir uns aus strategischen Gründen für die Auslistung der Pistaziencreme mit 45% Pistazienanteil aus unserem Sortiment entscheiden, da unsere Absätze nicht unseren Erwartungen entsprochen haben.
Die Pistaziencreme mit 45% Pistazienanteil wurde ersetzt durch die Pistaziencreme mit 15% Pistazienanteil. Es handelt sich dabei allerdings um zwei unterschiedliche, eigenständige Artikel. Über einen längeren Zeitraum waren noch beide Artikel im Handel erhältlich. Diese wurden im Handel mit unterschiedlichen Artikelnummern ausgewiesen und haben unterschiedliche EAN-Codes. Unten finden Sie ein Bild aus dem Handel, auf dem ersichtlich ist, dass die Artikel am Regal entsprechend ausgewiesen wurden.
Wir haben die Artikel mit unterschiedlichen Faktura Preisen an den Handel vertrieben. Auf die Verkaufspreisgestaltung des Handels haben wir, nicht zuletzt aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, aber keinerlei Einfluss.
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