Experten fordern rasche Umsetzung von Anti-SLAPP-Richtlinie
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von AgenturenSLAPP-Klagen führen in vielen Fällen zu langwierigen Gerichtsverfahren
Bild: APA/APA/AFP/OLIVIER DOULIERY
Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie harrt hierzulande weiter einer Umsetzung in nationales Recht, obwohl die Frist mit Donnerstag ausläuft. Expertinnen und Experten wie auch Betroffene von SLAPPs - also Einschüchterungsklagen - pochten am Dienstag in einem Pressegespräch darauf, dass Bewegung in die Angelegenheit kommt. Gefordert wird dabei mehr als die Umsetzung von Minimalerfordernissen. Das Justizministerium betonte auf APA-Anfrage, dass ein rascher Beschluss angestrebt werde.
Unter SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) werden Klagen oder Drohungen verstanden, die primär einschüchtern sollen. Ziel von ihnen ist es, freie Meinungsäußerung zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu verhindern, einzuschränken oder zu bestrafen. Derartige Klagen binden viel Zeit und Geld und wirken in vielen Fällen zermürbend. "Einschüchterungsklagen werden immer häufiger eingesetzt", berichtete Greenpeace-Österreich-Sprecherin Ursula Bittner aus der Praxis. Die NGO ist immer wieder Opfer von SLAPPs.
EU-Richtlinie greift in Großteil der Fälle nicht
Laut dem vor mehreren Monaten veröffentlichten Bericht "SLAPPs in Europe" wurden von 2010 bis 2024 1.303 SLAPP-Fälle in Europa gerichtlich dokumentiert. In Österreich seien zwischen 2010 und 2024 23 SLAPP-Klagen registriert worden. Greenpeace merkt an, dass die Dunkelziffer weit höher sein dürfte. Hauptbetroffene sind laut dem Report mit rund 30 Prozent Journalistinnen und Journalisten, gefolgt von Medienunternehmen und Aktivisten.
Über 90 Prozent der europaweit dokumentierten Fälle waren innerstaatlicher Natur. Das ist insofern relevant, als die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie sich ausschließlich auf grenzüberschreitende Fälle bezieht, da keine Gesetzgebungskompetenz für nationale Fälle vorliegt. Dank der EU-Richtlinie ist es Personen nun möglich, bei Gericht zu beantragen, eine offensichtlich unbegründete Klage rasch abzuweisen. Erachtet das Gericht die Klage in einem beschleunigten Verfahren als unbegründet, kann entschieden werden, dass der Kläger Verfahrens- und Rechtsvertretungskosten der SLAPP-Betroffenen zu tragen hat. Auch müssen Mitgliedsstaaten eine Stelle einrichten, die Betroffene mit Infos oder auch Rechtsbeistand unterstützt.
Warnung vor "Rohrkrepierer"
Laut Bittner sei man sich innerhalb der Bundesregierung nicht einig, ob das Gesetz auf nationale Fälle - also wenn Kläger und Betroffener im gleichen Land sitzen - angewendet werden soll, obwohl EU-Kommission und Europarat das dezidiert empfehlen und die allermeisten Fälle solcher Art sind. Medienrechtsanwältin Maria Windhager meinte, dass man in Österreich häufig darauf setze, Minimalerfordernisse zu erfüllen, um sich Diskussionen zu ersparen. "Das wäre für die Praxis aber ein Rohrkrepierer. Das bringt uns nichts", betonte sie. Neben der Anwendung auf nationale Fälle pocht sie darauf, dass neben zivilrechtlichen Angelegenheiten auch strafrechtliche Privatanklagen umfasst sein müssten. "Wir haben hier eine Lücke", warnte sie.
Prinzipiell herrsche sehr oft keine Waffengleichheit, wenn große Unternehmen gegen NGOs oder Medienschaffende vorgehen, sagte Windhager mit Blick auf "Machtmissbrauch", der mit SLAPPs betrieben werde. "Was wir vor allem brauchen, ist ein vollumfänglicher Kostenersatz, wirksame Strafen und die Möglichkeit, Verfahren in jedem Stadium zu beenden. Es ist momentan einfach zu billig, Kritik stumm zu schalten", sagte Walter Strobl vom Presseclub Concordia.
Justizministerium will nationale SLAPP-Sachverhalte einbeziehen
Aus dem SPÖ-geführten Justizministerium hieß es auf APA-Anfrage, dass die "Miteinbeziehung von nationalen SLAPP-Sachverhalten ein großes Anliegen" sei. Im aktuellen Gesetzesentwurf seien auf Empfehlung einer Arbeitsgruppe rein nationale Sachverhalte auch mitumfasst. Der Arbeitsgruppe gehörten u.a. Expertinnen und Experten aus der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, von Greenpeace, der Gleichbehandlungsanwaltschaft, des Presseclubs Concordia sowie Medienrechtsanwälte an. "Die Reduktion des Anwendungsbereichs der Regelungen über SLAPP-Klagen auf rein grenzüberschreitende Fälle ist sowohl sachlich als auch rechtspolitisch keinesfalls wünschenswert und steht im Gegensatz zum Regierungsprogramm", wurde versichert.
Der Gesetzesentwurf befinde sich aktuell in politischer Koordinierung. Angestrebt werde eine "möglichst rasche Einleitung der Begutachtung sowie eine parlamentarische Beschlussfassung", teilte das Justizministerium mit und betonte, dass Klagen kein Werkzeug sein dürften, um die Meinungsfreiheit auszuhebeln.
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