Femizidberichterstattung: Presserat rügt "Heute"-Artikel
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von Agenturen"Heute" wird wegen Berichten über einen Femizid vom Presserat gerügt
Bild: APA/APA/THEMENBILD/ROLAND SCHLAGER
Der Presserat rügt die Gratiszeitung "Heute" für zwei Online-Berichte über den Femizid an einer Grazer Influencerin, der im Vorjahr mutmaßlich durch ihren 31-jährigen Ex-Freund verübt worden sein soll. Das Boulevardmedium verstieß mit den Artikeln "Influencerin erwürgt - darum musste Stefanie P. sterben" und "Weinkrämpfe in Zelle!" gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.
Dem ersten Artikel ist u.a. eine Slideshow mit 18 Fotos beigefügt - darunter eines, das eine handschriftliche Notiz der Mutter des Opfers an ihre Tochter zeigt. Im zweiten Artikel heißt es u.a., dass es dem Mordverdächtigen alles andere als gut gehe. "Er hat Weinkrämpfe in seiner Zelle und schon ganz rote Augen, weil er so viel weint", wird seine Anwältin Astrid Wagner zitiert. Er würde seine Ex-Freundin vermissen und sich aufgrund der "eiskalten Eifersuchtstat" "elend" fühlen. Mehrere Leserinnen und Leser wandten sich nach der Veröffentlichung an den Presserat.
Persönlichkeitssphäre auch über Tod hinaus wahren
Der Senat 1 des Selbstkontrollorgans hielt nun fest, dass Berichte über Femizide bzw. Gewalttaten an Frauen grundsätzlich für die Öffentlichkeit von Interesse seien. Doch die Persönlichkeitssphäre eines Menschen sei auch über den Tod hinaus zu wahren und dass die Veröffentlichung von Fotos aus dem Lebensumfeld geeignet sei, in die Persönlichkeitssphäre dieser Person und auch der Hinterbliebenen einzugreifen und die Trauerarbeit zu beeinträchtigen.
Jenes Foto mit der handschriftlichen Nachricht der Mutter, stuft der Senat als medienethisch bedenklich ein. "Die Mutter hat die Nachricht in einer Situation der Ungewissheit geschrieben; die Zeilen sind etwas sehr Persönliches und daher dem Bereich der Privatsphäre zuzurechnen", hieß es. Mit der Veröffentlichung werde in erster Linie der Voyeurismus und die Sensationsinteressen gewisser Leserinnen und Leser bedient.
"Unreflektiert zitiert"
Zudem sollten sich Medien nicht einseitig auf die Perspektive des mutmaßlichen Täters konzentrieren. Im Artikel "Weinkrämpfe in Zelle!" werde die Täterperspektive "sehr stark in den Vordergrund gerückt" und zudem "unreflektiert zitiert", befand der Presserat. Das sei geeignet, die Tat zu verharmlosen oder zumindest zu beschönigen.
Abschließend erachtet der Senat 1 auch die Passage "darum musste Stefanie P. sterben" in einer der Überschriften kritisch: "Bei dieser Passage schwingt unterschwellig mit, dass der Tod der Frau unausweichlich gewesen wäre und sie womöglich eine Mitschuld gehabt hätte." "Heute" wird empfohlen, künftig sensibler zu formulieren. Vonseiten des Boulevardmediums wollte niemand am Verfahren teilnehmen.
(S E R V I C E - www.presserat.at )
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